Mandat erteilen

Entscheidungen treffen, die Sie nicht bereuen werden! 

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"Guter Rat ist teuer" - Stimmt das wirklich?

Natürlich kostet die Beauftragung eines Rechtsanwaltes Geld. Das müssen aber nicht unbedingt Sie selbst bezahlen. Wenn sie im Recht sind, können Sie einen Kostenerstattungsanspruch gegen ihren Gegner haben. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, bezahlt diese die Kosten. Und selbst wenn sie die Kosten selbst tragen müssen, kann ein guter Rat für sie so wertvoll sein, dass er die entstandenen Kosten der Beratung weit überwiegt. 

Guter Rat ist im Ergebnis damit nicht immer auch teuer. Ein guter Rat wird finanziellen Schaden abwenden, auch wenn Gebühren dafür entstehen.

  • Sie sind sich noch nicht sicher, ob sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen
    oder mit mir die notwendigen Schritte gehen wollen? 


Ich möchte ihr Kostenrisiko möglichst gering halten und biete Ihnen daher verschiedene Möglichkeiten der anwaltlichen Hilfe an. In einem kostenlosen Erstgespräch können wir das bereits abklären.

  • Sie sind bereits entschlossen, Ihr Recht durchzusetzen und wollen mich mit der Lösung Ihres Problems beauftragen?

Gerne! Ich bin für Sie da!

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Mandat erteilen? - Ein kleine Entscheidungshilfe

  • Erstkontakt
  • Beratungsgespräch
  • Rechtsexpertise
  • Vertretungsauftrag

Fragen kostet nichts!

Der Erstkontakt zu meiner Kanzlei ist für Sie auf jeden Fall kostenlos. Hier beantworten Ihnen meine Assistentin oder ich Fragen allgemeiner Natur rund um das Mandat.
Sie sollen nach diesem Gespräch die Entscheidung treffen können, ob und in welchem Umfang Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der kostenlose Erstkontakt noch keine Rechtsberatung enthalten kann.

Sie haben die Möglichkeit, mit uns telefonisch (0831/52 73 30 73, per E-Mail (kanzlei@prozessegewinnen.de) oder über unser Webseitenformular Kontakt aufzunehmen.

Ein Beratungsgespräch kostet nicht viel!

Sie möchten eine rechtliche Analyse, um über ihr weiteres Vorgehen zu entscheiden? Dann bietet sich eine (gebührenpflichtige) Erstberatung an, in der ich Sie über ihre rechtliche Möglichkeiten aufkläre.

Für dieses Beratungsgespräch, für das ich mit maximal 1 Stunde kalkuliere, wird ein Beratungshonorar fällig, das sich für Verbraucher in der Regel zwischen 100 € und 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer bewegt. Für  Geschäftskunden kann das Honorar bis zu 250,00 € zuzüglich MWSt. betragen.

Selbstverständlich ist hierin auch eine kurze Prüfung von Unterlagen enthalten, wenn Sie mir diese vor der Besprechung rechtzeitig einreichen.

Soweit wir keine andere Vereinbarung treffen, rechne ich diese Gebühren im Falle einer weitergehenden Beauftragung in derselben Angelegenheit vollständig auf das weitere Honorar an.  

Auch wenn dieses Beratungsgespräch Kosten verursacht, empfehle ich  – wenn es sich nicht um einfach gelagerte Standardfälle handelt -, ein solches Beratungsgespräch vorab zu führen. Sie haben im Anschluss hieran eine ausreichende Grundlage für Ihre Entscheidung, ob Sie Ihr Recht mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen wollen oder nicht.

Außerdem lernen Sie mich kennen und können frei entscheiden, ob Sie die weiteren Schritte mit mir gehen wollen.

Klarheit schaffen!

Wenn Sie sich über Ihre Rechtslage eingehend informieren möchten, erstelle ich Ihnen nach eingehender Prüfung eine Expertise über ihre Rechte. Gerne fertige ich für Sie in Konfliktsfällen auch eine Prozessrisikoanalyse an. Benötigen Sie Unterstützung für Vertragsausfertigungen o.ä., entwerfe ich für Sie individuelle, auf Sie zugeschnittene Verträge o.ä.

Leisten Sie sich kompetente Unterstützung!

Ich kann Ihnen bei allen außergerichtlichen Verhandlungen als kompetenter Verhandlungspartner zur Seite stehen oder (unangenehme) Verhandlungen für Sie auch selbst übernehmen.

In gerichtlichen Angelegenheiten bin ich selbstverständlich auch für Sie da und sorge für eine optimale Vertretung Ihrer Interessen.