Sauberer Diesel

Ein Skandal?

Diesel Abgasskandal - Worum geht`s

Die Antwort dürfte inzwischen jeder kennen. Es geht um die Haftung von Autokonzernen für falsche Versprechungen in Bezug auf die Sauberkeit der verkauften Motoren. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen, die die Haftung von Autokonzernen bejaht haben. Wichtig für die privaten Käufer ist vor allem die Tatsache, dass der BGH grundsätzlich eine Haftung des VW-Konzerns bejaht hat.

Für VW-Käufer kommt es deshalb vor allem darauf an, ob in ihrem individuellen Fall Besonderheiten vorliegen, die von den vom BGH aufgestellten Haftungsgrundsätzen abweichen. Wichtig ist inzwischen insbesondere auch die Prüfung von Verjährungsfragen.

Für Käufer andere Marken, wird es darauf ankommen, ob auch hier die Voraussetzungen für eine Herstellerhaftung zu bejahen ist. Vor allem in Bezug auf Fahrzeuge der Marken Audi, SEAT, Skoda, Porsche und Mercedes gibt es hier bereits vielversprechen Entscheidungen.

In allen Fällen sollte aber vor Geltendmachung von Ansprüchen eine fachlich abgesicherte Rechtsauskunft eingeholt werden.  

Stand September 2020

Wer kann derzeit noch Ansprüche geltend machen?

  • VW, AUDI, SEAT, SKODA aus den Baureihen 2014-2019 mit dem Motor EA288.
  • VW, AUDI, SEAT, SKODA, PORSCHE mit großen Dieselmotoren ab 3.0 TDI und Baureihe ab 2012.
  • Fast alle Modelle von Mercedes.

Stand September 2020

Wie hoch sind die Ansprüche?

Das kommt insbesondere auf Laufleistung und Kaufpreis an. Die Schadensersatzforderungen, die bisher gerichtlich festgestellt worden sind (in Individualklagen!) haben Summen bis zu 10.000,00 € erreicht.  

Erfahrung die zählt!

WAS SIE VON MIR ERWARTEN DÜRFEN

Sie dürfen von mir eine eingehende und vor allem auch individuelle Prüfung Ihrer Ansprüche erwarten. Insbesondere Ihr individuelles Interesse am Ergebnis des Verfahrens wird leider oft genug bei Sammelklagen o.ä. zu kurz kommen. Hier habe ich als Zivilrichter die leidige Erfahrung machen müssen, dass nicht der Mandant sondern seine Anwälte wichtige prozessuale Entscheidungen bestimmt haben. Mandanten waren teilweise nicht einmal informiert, worum es genau gegangen ist.
 
Für einen geschädigten Käufer hatte die „Fließbandproduktion“ von anwaltlichen Schriftsätzen sogar ganz massive Nachteile zur Folge: Seine Berufung wurde jüngst vor dem OLG Köln als unzulässig zurückgewiesen, obwohl der Anwalt einen 146-seitigen Schriftsatz eingereicht hatte. Der Grund hierfür war die mangelnde Individualität der anwaltlichen Sachbearbeitung. Der Schriftsatz enthielt lediglich ein Sammelsurium von Bausteinen, nahm aber entgegen der Prozessordnung keinen ausreichenden Bezug auf das angefochtene Urteil.
 

Ich garantiere Ihnen eine individuelle Sachbearbeitung und die Wahrung Ihres persönlichen Interesses!

Fragen und Antworten

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