RECHTSANWALT EDWIN REICHERT

Kanzlei für strategisches Prozessführung
und Instanzenverfahren

ZWANGSVOLL-STRECKUNG

Ansprüche erfolgreich durchsetzen!
Zwangsmaßnahmen erfolgreich abwenden!

Zwangsvollstreckung kennt viele Varianten

Strategische Prozessführung – der letzte Akt

Prozess gewonnen - Was nun?

Sie haben Einigung mit Ihrem Gegner erzielt? Den Prozess gewonnen? 

Jetzt kommt es „nur noch“ darauf an, dass Ihr Schuldner seine Verpflichtungen auch erfüllt. Das ist leider aber nicht selbstverständlich. Mancher zahlt nicht, weil er immer noch nicht will, mancher weil er einfach nicht kann.

Das Gesetz bietet einige Möglichkeiten, wie man dem Ganzen dann ggf. nachhelfen kann. Umgekehrt bietet das Gesetz aber auch dem Schuldner Schutz vor besonderen Härtefällen (z.B. Pfändungsgrenzen).

Für beide Seiten ist es daher wichtig, gut beraten die richtigen Entscheidungen treffen. Von mir bekommen Sie die notwendigen Informationen und ich leite für Sie auch die erforderliche Maßnahmen ein. Ich vertrete beide Seiten mit voller Kompetenz: Gläubiger oder Schuldner.

Als ehemaliger Vollstreckungsrichter kenne ich die Möglichkeiten, die im Vollstreckungsrecht sowohl für den Gläubiger als auch den Schuldner gegeben sind.

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Ich begleite sie auch in schwierigen Prozesslagen

Vollstreckung und Vollstreckungsabwehr

Die Zwangsvollstreckung ist ein Verfahren zur Durchsetzung oder Sicherung privater Ansprüche mit staatlichen Machtmitteln. Dem Gläubiger ist trotz gerichtlicher Feststellung seines Anspruchs verboten, diesen im Wege der Selbsthilfe mit eigenen Mitteln durchzusetzen. Der Staat ist alleiniger Träger der Vollstreckungsgewalt und gewährleistet vollständigen Rechtsschutz und die Durchsetzung des Rechts indem er verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stellt. Ein Beispiel hierfür, das jeder kennt, ist die Beauftragung des Gerichtsvollziehers.

Vollstreckungsfähige Ansprüche sind nicht nur Geldforderungen. Herausgabeforderungen, Forderungen auf Leistung vertretbare Sachen, Forderungen auf Vornahme von Handlungen und Abgabe von Willenserklärungen, Duldung oder Unterlassung sind weitere Beispiele.

Die gesetzlichen Möglichkeiten der Vollstreckung sind vielfältig und hängen sowohl von der Art des Anspruches als auch vom Zugriffsobjekt ab. Bei Ansprüchen auf Geldforderungen wird zum Beispiel in Vermögenswerte durch Pfändung vollstreckt, für Ansprüche wegen Grundstücksrechten stehen zwangsweise Einträge im Grundbuch, Zwangsverwaltung oder gar Zwangsversteigerung zur Verfügung. 

Auch für Schuldnerschutz ist gesorgt. Dieser wird vor nicht zu ersetzenden Nachteilen und unangemessener Härte geschützt. Bekanntes Beispiel hierfür sind Pfändungsgrenzen, die dem Schuldner ein wirtschaftliches Überleben sichern sollen.

Das Vollstreckungsrecht kennt viele Paragrafen und entsprechend wichtig ist eine fachkundige Beratung und Betreuung. Es gibt viel zu bedenken und wer hier falsche Entscheidungen trifft erleidet irreparable Nachteile.

Gläubiger

Sie kommen nicht zu Ihrem Geld?

Ich hole für Sie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ein, beauftrage den Gerichtsvollzieher, beantrage Lohnpfändungen, Kontopfändungen usw. Ist beim Schuldner Grundbesitz vorhanden, veranlasse ich für Sie die notwendigen Maßnahmen wie Zwangssicherungshypothek, Zwangsversteigerung der Immobilie usw.

Schuldner

Sie suchen Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen?

Ich stelle für Sie die erforderlichen Anträge zur Vollstreckungsabwehr und zum Vollstreckungsschutz. Wenn es eilig ist beantrage ich für Sie eine einstweilige Einstellung und damit es endgültig geklärt ist, reiche ich für Sie ggf. Vollstreckungsabwehrklage ein. Wenn es erfolgsversprechend ist, verhandle ich mit Ihren Gläubigern über Zahlungsaufschub, Ratenzahlungen usw.