RECHTSANWALT EDWIN REICHERT

Kanzlei für strategische Prozessführung
und Instanzenverfahren

INSOLVENZVERFAHREN

Wege aus der Krise

Schuldenfalle ohne Ausweg?

Was tun bei Zahlungsproblemen ?

Zukunft sichern - Lösungen finden

Schuldenfalle ohne Ausweg?

Was tun bei Zahlungsproblemen ?

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Schulden und kein Ende?

Das muss nicht sein! Lassen Sie sich beraten.

Sie befinden sich in einer finanziellen Sackgasse, haben mehrere Gläubiger, und können deren Forderungen nicht mehr bezahlen? Dann ist die Einleitung eines Insolvenzverfahrens durchaus eine geeignete Alternative, in einem Rundumschlag aus der Schuldenfalle zu entkommen. Nicht sofort, aber spätestens in sechs Jahren (Achtung: Neue gesetzgeberische Planungen, siehe unten) .

Leider ist das Insolvenzverfahren ein undurchsichtiger Paragrafendschungel, der eine professionelle Beratung sinnvoll macht. Für den Schuldner geht es um eine erträgliche Zukunft; für den Gläubiger darum, nicht auf einer Forderung sitzen zu bleiben, die ihm im Ergebnis nichts bringt. 

Ich kläre sie über Ihre Möglichkeiten auf und helfe Ihnen, diese auch durchzusetzen. Egal ob Sie Gläubiger oder Schuldner sind, ich kann Sie kompetent beraten, weil ich als Richter auch diese Rechtsgebiete von beiden Seiten kennengelernt habe.
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Es tut sich was!

Geplante Neuregelungen

Nach aktuellem Stand (15.7.2020) des Gesetzgebungsverfahrens kann davon ausgegangen werden, dass in Kürze das Insolvenzrecht in wichtigen Punkten geändert und an das EU-Recht angepasst wird.

Generell sollen überschuldete Unternehmen und Verbraucher bereits nach spätestens drei Jahren der Insolvenz entkommen können. Voraussetzung dafür soll nicht mehr die Erfüllung einer Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger und die Begleichung von Verfahrenskosten sein. 

Die Neuregelung sieht vor allem vor:
  • Eine Kürzere Verfahrensdauer von drei Jahren soll für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Verfahren gelten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll diese Regelung zunächst bis zum 30. Juni 2025 gültig sein und dann evaluiert werden.
  • Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragte Insolvenzverfahren gilt eine Übergangsregelung. In diesen Fällen verkürzt sich der bisherige reguläre Zeitraum von sechs Jahren für die Erlangung einer Restschuldbefreiung um so viel volle Monate wie seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie am 16. Juli 2019 bis zur Stellung des Insolvenzantrages vergangen sind. Daneben besteht in die Möglichkeit, eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach bisherigem Recht zu erlangen.
  • Insolvenzbedingte Verbote beruflicher Tätigkeiten treten künftig mit Ablauf der Entschuldungsfrist außer Kraft. Bei erlaubnis- und zulassungspflichtigen Tätigkeiten ist jedoch erneut eine Genehmigung dafür einzuholen.
  • Die derzeitige zehnjährige Sperrfrist für ein zweites Restschuldbefreiungsverfahren wird auf elf Jahre erhöht. Es unterliegt dann auch einer längeren Verfahrensdauer von fünf Jahren. 
Sie wissen nicht was sie machen sollen? Rufen Sie mich an und wir klären das in einem kostenlosen Erstgespräch.
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Wenn sonst nichts mehr geht

Insolvenz - Ein Licht am Ende des Tunnels

Insolvenz klingt schrecklich, kann aber auch sehr erlösend sein. Es ist der Ausweg aus dem Teufelskreis der ständigen Schuldenvermehrung. Hat sich bereits ein Schuldenberg aufgetürmt hat, wächst dieser durch Zinsbelastungen, Inkassokosten, Vollstreckungskosten etc. weiter an. Ein Schuldner, der bereits die alten Schulden nicht mehr bezahlen kann, ist dem hilflos ausgeliefert.

In solchen Situationen geben die Möglichkeiten des Insolvenzverfahrens die Chance doch noch zu einer kompletten Schuldenbefreiung zu kommen. Auch wenn es einige Zeit dauern kann, am Ende wird die Schuldenfreiheit stehen.

Für Unternehmen stehen die Möglichkeiten des Regelinsolvenzverfahrens zur Verfügung; für Privatpersonen gibt es das Privatinsolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenzverfahren).

Beide Verfahren basieren auf dem selben Prinzip: Verwertbare Vermögenswerte des Schuldners (es gibt viele geschützte Vermögenswerte!) werden – soweit überhaupt vorhanden – für eine anteilige Begleichung von Gläubigerforderungen verwendet. Der Schuldner führt danach noch für einige Zeit alle verwertbaren Einkünfte an die Gläubiger ab (Wohlverhaltensphase) und am Ende dieser Phase wird ihm ein (nahezu) kompletter Schuldenerlass gewährt.

Über die Möglichkeiten eines Insolvenzverfahren sollten Sie sich professionelle Beratung sichern. Für Verbraucher wird es in einfacheren Fällen häufig genügen, sich an öffentliche oder gemeinnützige Schuldnerberatungen zu wenden. Hier kann Ihnen kostengünstig geholfen werden.

In schwierigeren Fällen oder wenn sie Unternehmer sind, wird es häufig ratsam sein, eine anwaltliche Schuldnerberatung und/oder Insolvenzberatung in Anspruch zu nehmen. 

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Eine böse Überraschung für Gläubiger  

Insolvenzanfechtung - Ein harter Schlag!

Sie haben es gerade noch geschafft, von einem insolventen Schuldner ihr Geld zu bekommen oder haben Sicherheiten für ihre Forderung erhalten?

Freuen Sie sich nicht zu früh! Möglicherweise flattert Ihnen  nach Insolvenzeröffnung ein Rückforderungsschreiben des Insolvenzverwalters ins Haus. Das Insolvenzrecht sieht vor, dass Zahlungen und Handlungen eines Schuldners bis zu einem Zeitraum innerhalb von vier Jahren vor Stellung des Insolvenzantrags zurückgefordert werden können. 

Je nach Zeitabstand sieht das Gesetz unterschiedliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Insolvenzanfechtung voraus.

Die Lage ist kompliziert. Holen Sie sich fachkundigen Rat! Rufen Sie mich an und ich informiere Sie in einem kostenlosen Erstgespräch.

Mein Angebot: Mit Bedacht und Strategie zum Erfolg

Auch im Bereich der Insolvenz kann mit kühlem Kopf und strategischen Überlegungen auf beiden Seiten das Beste herausgeholt werden.

Es hilft nichts, wenn ein  Schuldner in seiner Verzweiflung Briefe ungeöffnet liegen lässt oder ein Gläubiger planlos Mahnbriefe und Drohungen ausspricht. Es gibt wirkungsvollere Wege – die muss man aber kennen.

Ich berate Sie über die wirkungsvollsten Schritte, die Sie als Schuldner oder Gläubiger in Ihrer Situation gehen können. Ich begleite Sie auch auf Ihrem Weg und sorge dafür, dass Ihre Interessen bestmöglichst gewahrt werden. 

Schuldnerberatung, Schuldenvergleich, Insolvenzverfahren,
Insolvenzplan,
P-Konto
usw. 

Ich kläre Sie über alle Möglichkeiten auf!

Fragen und Antworten

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