RECHTSANWALT EDWIN REICHERT

Kanzlei für strategische Prozessführung
und Instanzenverfahren

HAFTUNGSRECHT

Finanzdienstleistungen

RECHTSANWALT EDWIN REICHERT

Kanzlei für strategische Prozessführung
und Instanzenverfahren

HAFTUNGSRECHT

Finanzdienst-
leistungen

Kapitalanlage, Darlehensverträge und Finanzierungen

Auch Verträge über finanzielle Dienstleistungen sind in aller Regel mit Beratungen verbunden. Auch hier gibt es klare Regeln zu den Pflichten des Beraters seinem Kunden gegenüber. Ob Banken, Anlagevermittler oder Anlageberater, die Beratung hat immer vorgegebenen Ansprüchen zu genügen.

Werden die Ansprüche an eine sorgfältige und pflichtgemäße Beratung verletzt, haftet der Berater für die Folgen seiner Pflichtverletzung. Das kann zur Rückabwicklung von Vertragsgeschäften und/oder Schadenersatz führen.

Ob das auch in Ihrem Fall so ist, prüfe ich für Sie. 

Ich übernehme für Sie Beratungen und Vertretungen insbesondere in folgenden Bereichen

 

Darlehnsverträge u.ä.

Verbraucherdarlehen, Bausparverträge, Leasing und ihre jeweiligen Sicherungsverträge (Hypothek, Grundschuld), Bürgschaften, Schuldübernahmen

Kapitalanlagen

Beraterhaftung bei Verkauf von Aktien und Wertpapieren, Investmentfonds, Immobilienfonds, Schiffs-, Medien– und Leasingsfonds, Prüfung von Ansprüchen wegen betrügerischen Kapitalanlagemodellen usw.

Zahlungsverkehr

Kontoführung, Überziehungskredite, Kartengebrauch

Beraterpflichten

Anlageberater sind verpflichtet, ihre Kunden im Rahmen einer Beratung anleger- und objektgerecht zu beraten. Sie müssen unaufgefordert über alle Umstände richtig und vollständig aufklären, die für die Anlageentscheidung wichtig sind. Die Beratung muss individuell auf den einzelnen Anleger bezogen sein. Sie muss zu seinem individuellem Anlegerprofil, Anlagehorizont und den Vermögensverhältnissen passen.

Außerdem muss der Berater eine Plausibilitätsprüfung der empfohlenen Kapitalanlage vorzunehmen. Die vorhandenen Informationen müssen ergeben, dass die Anlage wirtschaftlich funktionieren kann (wirtschaftliche Tragfähigkeit). Gibt es in  einschlägigen Wirtschaftszeitungen negative Presseberichterstattungen zur empfohlenen Anlage, muss dies dem Anleger mitgeteilt werden.  

 

Vertragsinhalte

Alle Verträge über Finanzdienstleistungen unterliegen selbstverständlich auch dem allgemeinen Vertragsrecht. Die Anbieter dürfen Ihre Verträge nicht beliebig gestalten. Verbraucher sind insbesondere durch die Schutzgesetze aus dem AGB – Recht (Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und dem Verbraucherschutzrecht (z.B. Widerrufsrechte) geschützt.

Für den Verbraucher lohnt sich die Einholung eines juristischen Rats immer dann, wenn er bei objektiver Betrachtung das Gefühl hat, dass er durch eine Vertragsklausel oder eine Forderung des Vertragspartner unangemessen benachteiligt wird. 

Kommen Sie in solchen Situationen zu mir, ich prüfen Ihre Verträge auf Herz und Nieren.

Meine Kompetenz

Als Staatsanwalt in Wirtschaftsstrafsachen und Mitglied einer Wirtschaftsstrafkammer habe ich gelernt, mich auch mit sehr komplexen Sachverhalten aus dem Wirtschaftsleben auseinander zu setzen. Hinzu kommt die langjährige Erfahrung als Zivilrichter in der Bearbeitung von Beraterhaftungsfällen und insbesondere auch aus dem Bereichen der Kapitalanlagenhaftung.

Ich kann daher wahrscheinlich auch Ihren Fall mit großer Expertise aufarbeiten und insbesondere auch die in diesen Fällen oft  umfangreiche Prozessführung für Sie optimal steuern. Ich kann verhandlungssicher auftreten und deshalb auch erfolgsversprechend versuchen, Ihr Anliegen doch noch außergerichtlich in Ihrem Sinne zu erledigen.

 

Mein Angebot an Sie

Ich übernehme die Vertretung und Beratung sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer. Ich bin unabhängig von irgendwelchen Interessenverbänden oder -Gruppierungen und sehe es nur als Aufgabe an, die Angelegenheit meiner Mandanten optimal und erfolgsorientiert zu vertreten. 

Ich bedenke für Sie auch wirtschaftliche Zusammenhänge und Konsequenzen, die als indirekte Folge der Geltendmachung Ihres Rechtsanspruchs  wirken könnten. Soll die bestehende Geschäftsbeziehung voraussichtlich auch weiterhin aufrechterhalten bleiben, was in langfristigen Verträgen nicht selten ist, wird mein Auftreten ein anderes sein, als wenn die Geschäftsbeziehungen beendet wird.

  Ich denke für sie auch an Ihre Zukunft!

Über die reine Beratung hinaus, prüfe ich für Sie selbstverständlich auch den Inhalt der Dienstleistungsverträge auf Ihre Wirksamkeit und kläre für Sie die Wirksamkeit streitiger Vertragsklauseln und die gegenseitigen Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Verträgen ergeben.

 

Fragen und Antworten

No posts found!