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Verkehrszivilrecht- Worum geht`s

Das Verkehrszivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen, die unter Privatpersonen oder Unternehmen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsrecht entstehen können. Das wird am besten verständlich, wenn man betrachtet, worum es im Verkehrszivilrecht nicht geht: Es geht nicht um das Verkehrsstrafrecht und auch nicht um das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.

Absoluter Schwerpunkt des Verkehrszivilrechts ist das Verkehrsunfallrecht mit seinen Haftungsfragen und seinen Schadensfolgen. Hinzu kommt als weiteres streitanfälliges Rechtsgebiet das Pkw-Kaufrecht mit all seinen vertraglichen Konsequenzen.

Unfall – Was jetzt?

 

 

 

Der Verkehrsunfall stellt besondere Anforderungen an die Betroffenen, weil es diese völlig unvorbereitet trifft. Zunächst geht es um Sofortmaßnahmen direkt am Unfallort und danach um mehr oder weniger umfangreiche Fragen und Probleme rund um die Schadensbehebung und insbesondere die Schadenswiedergutmachung.

Sie können sich viel Mühe und Ärger ersparen, wenn Sie sich nach einem Unfall direkt an einen Rechtsanwalt wenden. Wenn sie unschuldig in den Unfall verwickelt worden sind, zahlt der Gegner die gesamten Kosten!

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Haftungsrecht

 

 

Im Haftungsrecht ist geregelt, ob jemand für die Folgen eines Verkehrsunfalls einzustehen hat. Diese Frage der Haftung  kann erst entschieden werden, wenn zuvor die relevanten Feststellungen zum Unfallgeschehen abgeschlossen sind. Nach dem Ergebnis dieser Feststellungen wird dann für jeden Unfallbeteiligten bzw. den Halter der beteiligten Fahrzeuge die sogenannte Haftungsquote festgelegt, die zwischen 0 % und 100 % liegen kann. Abhängig ist diese Quote vor allem vom Grad des Verschuldens der beteiligten Fahrer.

Wichtig: Welche Feststellungen für Sie wichtig sind, weiß am besten ein im Umgang mit Verkehrsunfällen erfahrener Prozessjurist.

Schadensrecht

 

 

 

Wenn eine Haftungsquote festgestellt ist, bedarf es noch der Feststellung, welche Schäden zu ersetzen sind. Hier ist der Grundsatz, dass der Geschädigte so gestellt werden soll, als ob er nie einen Schaden erlitten hat. Zu ersetzen sind deshalb u.a. Sachschäden, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden usw.  Wurde jemand verletzt, ist für die erlittenen Verletzungen ein angemessener Schmerzensgeldbetrag zu zahlen.  

Versicherungsfragen

 

 

Im Verkehrszivilrecht stellen sich versicherungsrechtliche Fragen auch  in Verbindung mit der Inanspruchnahme der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung. Der Geschädigte muss sich zum Beispiel überlegen, ob er sich in vollem Umfang mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auseinandersetzt oder sich den Fahrzeugschaden über die eigene Kaskoversicherung ersetzen lässt. Bei geringeren Schäden geht es auch um die Frage, ob es vorteilhafter ist, den Fremdschaden selbst zu bezahlen und dadurch die Erhöhung der Versicherungsprämie der Haftpflichtversicherung zu vermeiden. 

Versicherungsrechtliches Thema ist auch immer wieder ein Regressanspruch der in Anspruch genommenen Versicherung oder auch Sachverhalte, die die Einstandspflicht der Versicherung entfallen lassen können.

Vertragsrecht

 

 

 

Auch Fragen rund um den Kauf oder Verkauf eines PKWs sind dem Verkehrszivilrecht zuzuordnen. Hier geht es um allgemeine Fragen aus dem zivilen Kaufrecht, insbesondere Garantie oder Gewährleistung, Leasing oder Finanzierung des Kaufpreises, Mängelhaftung, Rückabwicklung usw.

Ein sehr aktuelles Thema aus diesem Bereich ist zum Beispiel der Diesel-Abgasskandal. 

Auch hier kann ich Sie kompetent und mit Erfahrungswissen beraten.

Der Unfall und seine Nebenfolgen

 

 

Als Folge eines Unfalls kann es natürlich auch zu Bußgeldverfahren, Strafverfahren und sonstige Maßnahmen, wie zum Beispiel Führerscheinentzug kommen. 

Dieser Bereich gehört eigentlich nicht zur zivilrechtlichen Ausrichtung meiner Kanzlei. Wenn ich einen Unfall aber zivilrechtlich aufarbeite, biete ich meinen Mandanten als zusätzliche Serviceleistung aber natürlich auch an, sie in diesen Bereichen zu beraten und zu vertreten.  

Sie müssen dabei nicht befürchten, dass sie hier eine zweitklassige Beratung erhalten (sonst würde ich das nicht machen!). Als Richter und Staatsanwalt habe ich auch in diesen Bereichen einen wertvollen Erfahrungsschatz auf den Sie vertrauen dürfen.

Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Wenn es sich beim Unfall nicht gerade um ein Bagatellunfall handelt und die Schuldfrage eindeutig ist, ist die Einschaltung eines Anwalts unbedingt zu empfehlen. Es geht meist um viel und es ist Fachwissen gefragt. Die Rechtslage lässt sich in Streitfällen meist nicht mit dem Prüfungswissen der Führerscheinprüfung beurteilen. Es ist wie beim Fußballspiel: Jeder kennt sich aus, aber wenn es um schwierige Regelauslegungen geht, weiß keiner wirklich Bescheid. 

Und selbst wenn die Haftungsfrage klar sein sollte, sind bei der Abwicklung der Unfallfolgen (Schäden, Verletzungen) schwierige Rechtsfragen mit einer höchst komplexen und verzweigten Rechtsprechung zu beachten. Und auch bei der Feststellung der Haftungsquote sind gute Rechtskenntnisse gefragt.

Vorteilhaft ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts auch dann, wenn es um Verhandlungen mit der gegnerischen, manchmal auch mit der eigenen Haftpflicht- oder Kaskoversicherung geht. Hier haben Sie es mit Unfallprofis zu tun. Nur mit einem Rechtsanwalt verhandeln Sie hier auf Augenhöhe.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat Ihnen angeboten, die Unfallabwicklung komplett für Sie zu übernehmen? Das wäre natürlich durchaus bequem! Bedenken Sie aber, dass trotz aller Hilfsbereitschaft die Versicherung Ihr Gegner bleibt und nicht zwingend an einer für Sie optimalen Schadensregulierung interessiert ist. Wer seine Schäden bei der gegnerischen Versicherung anmeldet, wird fast immer mit Kürzungen der Schadensforderung konfrontiert – selbst wenn er diese durch einen Sachverständigen hat feststellen lassen.

Und noch eines gibt es zu bedenken: Wer am Unfall unschuldig ist, hat ohnehin keinen Grund, auf die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt zu verzichten. Die Kosten bezahlt der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung!

WAS SIE VON MIR ERWARTEN DÜRFEN

Sie dürfen von mir eine kompetente Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um das Verkehrszivilrecht erwarten. Ob es um Unfallregulierung, PKW – Kauf oder versicherungsrechtliche Fragen zum Unfallrecht geht – ich stehe Ihnen mit meinem ganzen Erfahrungswissen zu Verfügung! 

  • Ich vertrete sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.  
  • Ich habe Verkehrsrecht als Richter in allen Instanzen bis hin zum Oberlandesgericht (Spezialsenat für Verkehrsunfallsachen) praktiziert.
  • Ich verfüge über ein exzellentes Fachwissen für die Beurteilung der Haftungsfragen nach einem Unfall, für die optimale Schadensregulierung und die Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen nach einem Unfall.
  • Ich führe für Sie eine schnelle, zielgerichtete und erfolgsorientierte Korrespondenz mit Ihren Gegnern und werde versuchen, schon außergerichtlich für Sie zu einem positiven Ergebnis zu kommen.
  • Ich optimiere Ihre Erfolgschancen für den Fall einer nicht vermeidbaren Gerichtsverhandlung 

Sie benötigen nach einem Unfall eine Beratung, eine juristische Expertise oder eine Empfehlung , wie Sie sich weiter verhalten sollen? 

Ich kläre Sie über über Ihre Erfolgschancen, die realistische Höhe Ihrer Ansprüche und alle Fragen der Beweissicherung auf. Ich kann Ihnen aufgrund meiner beruflichen Erfahrung eine realistische Prognose vorlegen, wie sich der Streit entwickeln könnte. Ich kann Ihnen auch mit hoher Trefferwahrscheinlichkeit sagen, welche Chancen Sie vor Gericht haben werden und wo noch prozessuale Hürden zu bewältigen sind.

Sie bekommen von mir auch eine erfolgsmaximierte, strategische Empfehlung, wie die weitere Unfallregulierung durchgeführt werden sollte. 

Schwierigkeiten nach einem Fahrzeugkauf/Fahrzeugverkauf?

Sie dürfen von mir auch für diesen Bereich eine überaus kompetente Beratung und Vertretung Ihrer Interessen wahren. Der PKW – Kauf unterliegt dem allgemeinen Kaufrecht meist mit wichtigen Aspekten des Verbraucherrechts. Auch hier verfüge ich über erhebliche Erfahrungen als Richter, die ich nun zu Ihrem Vorteil einsetzen kann.

Fragen und Antworten

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