RECHTSANWALT EDWIN REICHERT

Kanzlei für strategische Prozessführung
und Instanzenverfahren

HAFTUNGS- UND SCHADENSRECHT

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HAFTUNGS- UND SCHADENSRECHT

Schaden, Sorgen, Klagen, wachsen an allen Tagen (Sprichwort)

Wer schadet, der haftet?

So einfach ist das leider nicht!!!

Schaden, Sorgen, Klagen, wachsen an allen Tagen (Sprichwort)

Wer schadet, der haftet?

So einfach ist das leider nicht!!!

Zum Nachdenken:
Wer haftet wenn jemand den Bock zum Gärtner macht?

Haftungsrecht hat viele Facetten

Sie haben einen Unfall erlitten? Sie sind auf Glatteis gestürzt? Eine Operation ist schief gelaufen? Ihre Bank hat Ihnen einen schlechten Rat gegeben? Ihr Anwalt hat sie schlecht vertreten?

Alle diese Fragen eint, dass es hier um die Frage nach der Haftung für einen Schaden geht. Der zivilrechtliche Haftungsgrundsatz klingt einfach:

Wer unerlaubt ein Schaden anrichtet,
muss diesen auch ersetzen.

So einfach dies klingt, so schwierig ist es im Detail. Was ist erlaubt und was nicht und wie berechnet sich der Schaden, der ersetzt werden muss? 

 

Die zivilrechtliche Haftung ist ein breitgefächertes Themenfeld. Haftung mit oder ohne Verschulden; Haftung aus Vertrag und ohne Vertrag; Personen- oder Vermögenshaftung – es sind eine Vielzahl von Konstellationen denkbar.

Haftungsfragen berühren daher auch sehr viele Rechtsbereiche und sind für den juristischen Laien oft nicht zu überschauen. Hinzu kommt, dass in den Medien eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen mit „wichtigen TIPPs“ dargestellt werden, die dazu verlocken, eine voreilige Entscheidung zu treffen. Genau dies ist aber eine der großen Schwierigkeiten des Haftungsrecht: Passt eine gerichtliche Entscheidung oder der mediale Rat eines „Experten“ auch wirklich auf Ihre individuelle Situation? 

Ich verhelfe Ihnen in diesem Paragrafen – Dschungel zum Durchblick und biete Ihnen eine verständliche Aufarbeitung Ihres Anliegens und gegebenenfalls auch eine konsequente Durchsetzung Ihres Rechts.

Ich vertrete sowohl Geschädigte als auch die Gegenseite, die von Haftungsansprüchen bedroht wird. Als Richter habe ich gelernt, das Haftungsrecht von beiden Seiten zu betrachten und die Rechtslage objektiv zu beurteilen. 

Das Haftungsrecht kennt keine Parteilichkeit!    

Schwerpunkte des Haftungsrechts

Die juristische Aufarbeitung eines Haftungsfalls kennt 3 Schwerpunkte:

  • Die Haftung dem Grund nach (Wer muss zahlen?)
  • Die Haftung der Höhe nach (Wiewiel ist zu bezahlen?) 
  • Die tatsächliche Durchsetzung der Ansprüche.

Zunächst kommt es also darauf an, nach den anzuwendenden Rechtsgrundsätzen festzustellen, ob jemand für einen Schaden, den er verursacht hat, überhaupt haften muss. Hier geht es zunächst darum, festzustellen, welche Rechtsbereiche betroffen sind und ob jemand gegen die in diesem Bereich geltenden Regeln verstoßen hat. Beim Arzt geht es um die Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflichten, beim Verkehrsunfall um die Verletzung der Straßenverkehrsordnung usw.

Ist festgestellt, dass jemand haftet, muss geklärt werden, in welchem Umfang und in welcher Form Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu leisten ist. Auch dies ist ein hochkompliziertes Beratungsfeld, dass besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Sachbearbeitung erfordert. Nicht alles was der Geschädigte als Schaden empfindet, muss auch ersetzt werden. Und umgekehrt weiß so mancher Geschädigter gar nicht in welchem Umfang er Schadenersatz oder Schmerzensgeld verlangen kann.

Überlagert werden beide Bereiche dann zusätzlich noch von Problemen in der Feststellung und der Durchsetzbarkeit bestehender Ansprüche. Der Geschädigte muss in der Regel  den Beweis führen, dass ihm Ansprüche zustehen. Das ist in Haftungsangelegenheiten häufig hochkompliziert. Ob ein Arzt während der Operation einen Fehler gemacht hat, lässt sich für den juristischen Laien nur schwer feststellen und beweisen. Selbst die Haftung nach Verkehrsunfällen fordert häufig schwierige Zeugenvernehmungen und Sachverständigengutachten.

Wer einen Haftungsanspruch geltend machen möchte oder sich gegen einen solchen verteidigen muss, benötigt daher eine exzellente anwaltliche Rechtsberatung mit großer prozessualer Kompetenz in der Durchsetzung von Ansprüchen. 

Mit der Erfahrung aus vielen von mir selbst geleiteten Haftungsprozessen kann ich Ihnen das bieten!

Mit Kompetenz zum Erfolg!

Beratungsfeld: Haftungsrecht

Das Haftungsrecht ist ein Schwerpunkt der richterlichen Tätigkeit eines Zivilrichters. Ich habe die Erfahrung aus der Bearbeitung einer Vielzahl von Haftungsprozessen aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen. Das befähigt mich nun auch als Rechtsanwalt Ihnen in den wichtigsten Bereichen des Haftungsrechts eine qualifizierte Beratung zu geben und eine umfassende und erfolgversprechende anwaltlich Aufarbeitung Ihres Falles zu gewährleisten.  

Im Haftungsrecht ist die Beurteilung der Erfolgschancen und die Herangehensweise an eine Fallbearbeitung eine besondere Herausforderung für die anwaltliche Tätigkeit. Als ehemaliger Entscheider von Haftungsprozessen fällt es mir nicht schwer, auch Ihre Erfolgschancen treffsicher zu beurteilen und gemeinsam können wir darauf aufbauend eine Erfolgsstrategie ausarbeiten.

Ich habe als Richter gelernt, das Haftungsrecht objektiv nach „Recht und Gesetz“ und nicht nach Opfer- oder Täterhorizont zu betrachten. Als Anwalt möchte ich mir diese Sicht bewahren und vertrete beide Seiten. Für mich zählen ausschließlich Ihr Fall und Ihre Interessen und die für Sie vorteilhaften Rechtspositionen. Das kann ich für Sie herausarbeiten und durchsetzen. 

Ich habe mir aus dem Bereich des Haftungsrechts folgende Schwerpunkte gesetzt:

Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Beratungsfehler

Rechtsanwalts, Steuerberater, Makler, Bankenhaftung, Anlegerberatung, Coaching

Hersteller, Importeur, Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler, Produktbeobachtung

Verkehrsunfälle, Stürze, Unglücke, Arbeitsunfälle, Verletzungen 

Mietvertrag, Bauvertrag, Kaufvertrag 

Sonstiges

Geschäftsführerhaftung, Haftung für Straftaten

Mit Kompetenz zum Erfolg!

Beratungsfeld: Schadensrecht

Das Schadens(ersatz)recht hat im Haftungsrecht einen hohen Stellenwert. Denn letztlich kommt es sowohl für den Geschädigten als auch für den Schadensverursacher entscheidend darauf, in welchem Umfang Wiedergutmachung zu leisten ist. 

Auch hier kann nur derjenige seine Mandanten kompetent beraten und vertreten, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet besitzt. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Schadensarten, die jeweils nach speziellen rechtlichen Grundsätzen zu beurteilen. 

Der juristische Berater muss im Hinblick auf das Kostenrisiko seines Mandanten auch in der Lage sein, eine treffsichere Prognose über die Höhe der Ansprüche zu machen. Hier ist ein Berater gefragt, der nicht nur die Rechtslage kennt, sondern auch Erfahrung in der Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen hat.

Ich nehme für Sie auch zur Höhe möglicher Ansprüche eine umfassende Prüfung vor und bespreche mit Ihnen, in welchem Umfang wir Ihre Forderungen geltend machen bzw. unberechtigte Ansprüche abwehren wollen. 

In meiner Zeit als Richter beim Oberlandesgericht war die Feststellung der Schadenshöhe und die gewissenhafte Prüfung aller relevante Anspruchsgrundlagen ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Dieses Erfahrungswissen stelle ich nun Ihnen zur Verfügung.

Es gibt viele Fragen, die auf Antwort warten! Fragen Sie mich!

Schmerzensgeld

Wie lassen sich meine Verletzungsfolgen entschädigen?

Vermögen

Vermögen vorher
– Vermögen nachher

=Vermögensschaden

 

Entgangener Gewinn

Was hätte ich verdient ohne die Schädigung?

Zusätzliche Kosten

Welche erstattungsfähige Ausgaben hatte ich?

Zukunftsschaden

Welche Schäden kommen noch auf mich zu?

Schuldner

Wer haftet? 
Wer zahlt?

Fragen und Antworten

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