Verkehrsunfallrecht

Haftungs- und Schadensrecht

Verkehrsunfall
recht

Haftungs-
und
Schadensrecht

Verkehrsunfall- Was jetzt?

Unfall – Was jetzt?

 

 

Ein Verkehrsunfall trifft jeden völlig unvorbereitet! Plötzlich müssen Tagesplanungen verändert werden, Lösungen gefunden werden und natürlich auch Schreck und Verletzungsfolgen verarbeitet werden.

Mein Rat: Bleiben Sie ruhig, überstürzen Sie nichts, geben Sie vor allem nicht vorschnell rechtsverbindliche Erklärungen ab. Wenn es sich nicht gerade um einen Bagatelleunfall handelt, sollten Sie möglichst schnell Rechtsberatung einholen.

Mit einem vertrauensvollen Berater überstehen sie nicht nur die vielen Rechtsprobleme, die nach einem Unfall zu bewältigen sind. Sie haben zusätzlich auch das nicht zu unterschätzende Gefühl, „in guten Händen zu sein“.

Wer
ist schuld?

 

 

 

Natürlich immer der Andere! Das ist jedenfalls eine häufige Behauptung der Unfallbeteiligten direkt nach einem Unfall. 

Juristisch ist das aber nicht ganz so einfach, wie viele denken. Es kommt nicht nur auf die Feinheiten der Straßenverkehrsordnung an, sondern auch auf den tatsächlichen Unfallablauf, der oft sehr unterschiedlich beschrieben wird. Die Schuldfrage lässt sich erst dann wirklich beantworten, wenn beweiskräftig festgestellt ist, wie sich der Unfall im Detail entwickelt hat. 

Erst ab diesem Zeitpunkt kann es einen wirklich verbindlichen juristischen Rat geben. 

Wer
haftet?

 

 

Unschuldig am Unfall und trotzdem haften?  Ja, das ist nach deutschem Haftungsrecht möglich. Es gibt neben der  Verschuldenshaftung auch die Gefährdungshaftung (Haftung des Halters für die Betriebsgefahr des Fahrzeugs)  und beides ist sorgfältig  gegeneinander abzuwägen

Im Ergebnis führt dies oft zu einer anteiligen Haftungsquote beider Seiten. Die Quote ist umso höher, je höher der Verschuldensgrad eines beteiligten Fahrers ist. Aber nur bei groben Verkehrsverstößen kommt es zur Alleinhaftung des Schuldigen.

Schadensregulierung

 

 

 

Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Unfallregulierung ist die Durchsetzung der entstandenen Schadensersatzansprüche. Hier sind besondere Kenntnisse gefragt, welche Positionen nach dem Schadensrecht erstattungsfähig sind. Klar ist natürlich, dass die Beschädigungen am betroffenen Fahrzeug zu erstatten sind. Was sind aber die weiteren Schadenspositionen die zugunsten des Mandanten durchsetzbar sind?

Hier sind nicht nur besondere Kenntnisse des allgemeinen Schadensrechts gefragt. Oft genug ist auch der Schadensnachweis nicht einfach zu führen. 

Typische Rechtsfragen sind: Reparaturschaden oder Totalschaden? Nutzungsausfall oder Mietwagen? Verdienstausfall? Haushaltsführungsschaden?

Fragen Sie mich! Ich helfe Ihnen.

Schmerzensgeld

 

 

 

Wurde beim Unfall jemand verletzt, geht es natürlich auch darum hier einen angemessenen Ausgleich zu finden. Hier gibt es einen großen Ermessensspielraum, bei dem eine realistische Einschätzung ein erhebliches Erfahrungswissen voraussetzt. Problematisch ist oft auch der Nachweis von Unfallfolgen, insbesondere für die Dauer und den Umfang gesundheitlicher Schädigungen. Gefragt sind hier besondere Kenntnisse der Möglichkeiten der Beweisführung im Prozess und die Fähigkeit, medizinische Feststellungen zu verstehen und juristisch zutreffend einzuordnen.

Wer sich mit der juristischen Aufarbeitung psychischer Verletzungsfolgen (posttraumatische Belastungsstörungen, neurotische Fehlentwicklungen…) und deren medizinischen Hintergründe befasst, weiß, wie schwierig es hier ist, einen angemessenen Ausgleich oder ein gerechtes Urteil zu bekommen. Ein offener Beinbruch ist sofort erkennbar und wird als Verletzungsfolge auch problemlos anerkannt. Eine posttraumatische Belastungsstörung zum Beispiel nicht. 

Typische Rechtsfragen sind auch: Rentenzahlung oder Einmalzahlung, Abgeltungserklärung? Höhe des Schmerzensgeldes? Umfang der Verletzungsfolgen? Auch hier können Sie mir vertrauen, dass ich die richtigen Ratschläge für Sie bereit halte.

Nebenfolgen eines 
Unfalls

 

 

Die rechtlichen Auswirkungen eines Unfallgeschehens beschränken sich natürlich nicht nur auf die zivilrechtliche Haftung. Wird die Polizei beigezogen, ist zusätzlich mit einem Bußgeldverfahren oder sogar einem Strafverfahren zu rechnen. Die Verletzung einer Person ist auch eine Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches. Grob schuldhaftes Verhalten kann zum Führerscheinentzug führen usw.

Möglich sind als indirekte Folge eines Verkehrsunfalls zum Beispiel auch Streitigkeiten mit der eigenen Haftpflichtversicherung über deren Einstandspflicht, Regressansprüche einer Versicherung gegen einen unfallbeteiligten Fahrer usw.

Hier empfiehlt sich eine anwaltliche Sachbearbeitung aus „einer Hand“, weshalb ich für meine Mandanten auch insoweit die Vertretung übernehme.

Erfahrung die zählt!

WAS SIE VON MIR ERWARTEN DÜRFEN

Sie dürfen von mir ein besonders hohes Erfahrungswissen mit exzellenten Rechtskenntnissen erwarten. Ich beherrsche das Verkehrsunfallrecht in allen Facetten. Komplizierte Unfallabläufe? Gravierende Verletzungen mit Dauerfolgen? Psychische Nachwirkungen? Ich habe die Erfahrung und das Fachwissen um bei Verkehrsunfällen auch die schwierigsten Rechtslagen optimal für sie aufzuarbeiten und das Beste für Sie herauszuholen:
 
  • Ich habe Verkehrsunfallsachen schon seit Beginn meiner beruflichen Laufbahn als Staatsanwalt und Richter bearbeitet. Aus der Tätigkeit als Staatsanwalt beherrsche ich nicht nur die rechtliche Beurteilung eines Verkehrsunfalls, sondern vor allem auch die Kunst, einen Verkehrsunfall analytisch aufzuklären. Dazu gehört insbesondere auch die Fähigkeit, selbst bei komplexen Unfallabläufen (zum Beispiel: Massenkarambolage) die Ergebnisse der Sachverständigengutachten auswerten zu können. Nur wer den Unfallablauf im tatsächlichen Bereich rekonstruiert hat, kann anschließend auch eine treffsichere Expertise über die Rechtslage geben.
  • Die bußgeldrechtlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen eines Verkehrsunfalls, habe ich als Staatsanwalt oder Richter vielfach durchexerziert.
  • Mit den zivilrechtlichen Konsequenzen eines Verkehrsunfalls war ich als Richter beim Amtsgericht Kempten, Landgericht Hof und  Kempten, sowie Oberlandesgericht München vielfach befasst. Beim Oberlandesgericht war ich einem Spezialsenat für Straßenverkehrs- und Luftverkehrsunfälle zugeteilt. Hier waren auf höchstem juristischen Niveau auch hochkomplexe Unfallgeschehen mit besonderer Anforderung an die unfallanalytische Aufklärung oder an die medizinischen Grundlagen und Erkenntnisse von Unfallfolgen zu bearbeiten. Die rechtlichen Entscheidungen waren mit einem besonderen Verständnis für grundsätzliche Fragen des Unfallrechts zu treffen.
  • Ich habe gelernt Gutachtensaufträge sowohl in medizinischen als auch in unfallanalytischen Fachfragen in Auftrag zu geben und die Ausführungen hochspezialisierter Sachverständiger nachzuvollziehen und in rechtliche Konsequenzen umzusetzen. 

Komplexe Schadensfälle sind für mich keine Abschreckung sondern Herausforderung! 
Profitieren Sie davon!

KOMPETENT.STRATEGISCH.KONSEQUENT

MEIN WEG ZU IHREM ERFOLG

 
Ich kläre Sie schon in der Erstberatung umfassend über die Rechtslage nach aktuellem Stand auf und bespreche mit Ihnen eingehend ihre rechtlichen Möglichkeiten. Für Unfallopfer übernehme ich die komplette Abwicklung des Verkehrsunfalls und die Korrespondenz mit Versicherungen, Gutachtern, Behörden, behandelnden Ärzten und allen weiteren Beteiligten. Notwendige Beweissicherungen werde ich veranlassen. Und selbstverständlich werde ich in erster Linie versuchen, den Fall schon außergerichtlich für Sie zu klären!

Ich weiß, worauf es in einem gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls ankommen wird. Ich werde daher in meiner Sachbearbeitung von Anfang an die Weichen so stellen, dass im Prozess ihre Erfolgschancen maximiert sind.

Wichtig: Kommen Sie möglichst frühzeitig zu mir und geben Sie keine Erklärungen zum Unfallgeschehen ab, die nicht zuvor mit mir abgesprochen sind. Voreilige und aus juristischer Sicht unbedachte Erklärungen, insbesondere schon am Unfallort, werden im gerichtlichen Verfahren häufig einseitig interpretiert und gegen Sie verwendet.

Ich bin auf Alles vorbereitet und finde auch für Sie eine geeignete Strategie, 
wie wir Ihre Ansprüche maximal durchzusetzen zu können! 

Nächste schritte
Schritt für Schritt zu Ihrem Erfolg

Sachverhaltsfeststellung

Von mir dürfen Sie eine besonders akribische Unfallaufklärung in Ihrem Sinne erwarten. Das große Problem in der Beweisführung eines Unfallprozesses ist, dass der Unfall die Unfallbeteiligten und Zeugen völlig unvorbereitet trifft und deren Wahrnehmung eine oft nicht sehr belastbare Sekundenwahrnehmung ist. Hinzu kommt oft auch eine unbewusste, manchmal auch gezielte, parteiische Unfallschilderung, die Objektivität und Neutralität vermissen lässt.

Ich kenne die Schwierigkeiten der Unfallaufklärung und werde von Anfang an die für Sie später wichtigen Beweise sichern oder deren Sicherung veranlassen. Zur unfallanalytischen Beweissicherung werde ich die Vollständigkeit der polizeilichen Ermittlungen prüfen und gegebenenfalls weitergehende  Maßnahmen einfordern. In Absprache mit Ihnen werden wir gegebenenfalls auch eigene Beweissicherungen veranlassen.

Um ihren Anspruch auch der Höhe nach abzusichern, werde ich mit Ihnen besprechen, wie wir Ihre Schadenspositionen dokumentieren können und welche Tatsachen zur Beweisführung festgestellt werden müssen. Das gilt insbesondere  bei Schmerzensgeldforderungen, bei denen das Ausmaß der erlittenen Schmerzen in ärztlichen Attesten oft nur wenig beweisssicher dokumentiert worden ist.

Rechtliche Expertise

Wenn ich die wichtigen Details des Unfallgeschehens kenne, erhalten Sie von mir eine vorläufige Aufklärung über Ihre Rechte und Möglichkeiten. Ich kläre Sie über die voraussichtliche Haftungsquote auf und gebe Ihnen auch eine erste Prognose über ihre Erfolgschancen im Falle eines gerichtlichen Prozesses.

Wenn wir die für Sie vorteilhaften Umstände beweissicher aufspannen können, bekommen Sie von mir natürlich auch eine präzisere Expertise zur Rechtslage und der Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche vor Gericht.

Eine Erfolgsgarantie kann ich Ihnen natürlich nicht geben. Aufgrund meiner großen Erfahrung in der Bearbeitung und Entscheidung von Verkehrsunfallsachen, wird meine Expertise aber eine tragfähige Prognose über den möglichen Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens sein und Ihnen eine wichtige Grundlage für Ihre weitere Vorgehensweise bieten.

Außergerichtliche Verhandlungen

Auch wenn  ich als Prozessrechtsexperte mich vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht scheue, ist mein vorrangiges Ziel, für Sie bereits in den vorgerichtlichen Verhandlungen zu einem Erfolg zu kommen.

In den Verhandlungen mit der Gegenseite dürfen Sie von mir ein erfolgsorientiertes und verhandlungssicheres Auftreten erwarten. Mit der Kompetenz meiner beruflichen Erfahrung bestehen große Aussichten, dass es mir gelingen wird, auch in Ihrem Fall die Gegenseite von den Vorteilen einer von uns vorgeschlagenen Vergleichslösung zu überzeugen. Natürlich wird bei meinen Vorschlägen Ihr Interesse im Vordergrund stehen. Ich bespreche mit Ihnen alle Details, die Vor- und Nachteile der Vergleichslösung und kläre Sie auch auf, mit welcher Wahrscheinlichkeit sie für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens mit einer günstigeren Lösung rechnen können. 

Erfolgsversprechende Prozessführung

Wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen muss, dürfen Sie von mir auch hier ein erfolgsversprechendes Auftreten erwarten. Schon im Vorfeld habe ich die für Sie günstigen Positionen herausgearbeitet, notwendige Beweise gesichert  und beherrsche die prozessualen Möglichkeiten, um dies dann auch zu Ihrem Vorteil in dem Prozess einzuführen. Hier werden sich meine Fähigkeiten zur strategischen Prozessführung für Sie ausbezahlen.

Die in Unfallprozessen oft notwendigen Beweisaufnahmen sind ebenfalls ein Betätigungsfeld, bei dem ich mich „heimisch“ fühle. Ich werde für Sie darauf achten, dass die für Sie wichtigen Fragen gestellt werden und alle für Sie positiven Beweise erhoben werden. Die für Sie günstigen Rechtsfragen werde ich mit Überzeugungskraft beantworten und mit Gesetzeszitaten und Urteilen zu Präzedenzfällen belegen.

Auch Berufungsverhandlungen sind für mich kein Problem. Schließlich war ich sowohl beim Landgericht Kempten als auch beim Oberlandesgericht München selbst in Berufungsinstanzen tätig. 

Lesen Sie  mein Konzept zur strategischen Prozessführung!

Die Kunst der Prozessführung

Dieses Konzept wird auch Ihnen wichtige Vorteile bringen.

Fragen und Antworten

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