„RECHT“ sprechen die Gerichte

Prozessrecht schlägt Zivilrecht?

Manchmal ist das so!

"Recht haben und Recht bekommen
sind zwei paar Schuhe."

(Altes Sprichwort)

Diese alte Weisheit kennt fast jeder, so mancher wohl auch aus eigenen schlechten Erfahrungen. 

Aber warum ist das so?

Aus juristischer Sicht lässt sich das relativ einfach erklären und hängt mit der Unterscheidung von Zivilrecht und Prozessrecht zusammen:

Was „RECHT“ ist, bestimmt sich in erster Linie nach den Gesetzen und deren Auslegung. Bei Streitigkeiten unter Bürgern oder Unternehmen ist dies vor allem das Zivilrecht, in welchem zum Beispiel Mietsachen, Erbangelegenheiten, Kaufsachen usw. geregelt sind. Aus dieser Gesetzgebung liest der Jurist dann heraus, was Recht ist.

Hier greift dann bereits die nächste Weisheit, die die Realität lehrt:

2 Juristen 3 Meinungen.

Wer aber hat denn nun recht?

Die Antwort führt direkt zum Prozessrecht. Wenn 2 oder mehrere sich streiten und sich nicht außergerichtlich einigen können, müssen die Gerichte entscheiden. Je nachdem wie der Richter entscheiden wird, bekommt eine Partei „RECHT“ und die andere nicht. Dass hierbei immer derjenige Erfolg hat, der nach dem Gesetz auch wirklich im „RECHT“ ist, wäre wünschenswert, ist aber leider nicht immer so.

Warum ist das so?

Weil das gerichtliche Verfahren nach den Regeln des Prozessrechts abläuft und der Richter sich an diese Regeln halten muss. Wer zum Beispiel sein „RECHT“ nicht beweisen kann wird voraussichtlich vor Gericht verlieren, obwohl er eigentlich im „RECHT“ ist. Denken Sie zum Beispiel an einen mündlichen Kaufvertrag ohne Zeugen. Der Kaufvertrag gilt und gibt Ihnen eigentlich auch ein Recht. Wenn dieser Vertrag vor Gericht aber von Gegner geleugnet wird, werden Sie den Prozess verlieren. Der Richter ist kein Hellseher und daher auf Beweise angewiesen.

Es gibt in der Zivilprozessordnung eine Vielzahl von weiteren Regeln, die den Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens bestimmen können. Die Zivilprozessordnung (ZPO) kennt einschließlich den Regeln zum Vollstreckungsrecht 1109! Paragrafen.

Was ist daraus zu folgern?

Mit dieser Frage habe ich mich vor meiner Kanzleigründung eingehend beschäftigt. Das Ergebnis ist mein Konzept der strategischen Prozessführung:

Die Rechtsberatung an meine Mandanten muss von Beginn an sowohl auf die reinen Rechtsfragen als auch auf die Möglichkeiten der Durchsetzung des „RECHTS“ ausgerichtet sein und eine Strategie gefunden werden, die auf dem Weg dorthin die Erfolgschancen maximiert.

FAZIT:

Suchen Sie sich einen Anwalt, der das Prozessrecht genauso beherrscht, wie seinen eigentlichen Fachbereich.