KOSTEN UND
FINANZIERUNG

Die Kosten der Rechtsverfolgung – Ein Überblick

Fairness und Transparenz

Überblick und Entscheidungshilfe

Kann ich es mir leisten, mein Recht mit Anwalt und gerichtlicher Hilfe durchzusetzen?

Meine Antwort:

In der Regel ja und Sie sollten es auch tun! Natürlich ist die Rechtsverfolgung nicht gerade billig. Sie müssen Ihren eigenen Anwalt bezahlen und es können Gerichtskosten entstehen. Im Erfolgsfalle bekommen Sie die entstandenen Kosten jedoch von ihrem Gegner erstattet und es gibt natürlich auch Möglichkeiten der Inanspruchnahme öffentlicher Hilfen, einer Rechtsschutzversicherung oder auch eines Prozessfinanzierers. 

Und noch eines: Selbst wenn die juristische Auskunft ergibt, dass Sie nicht im Recht sind, oder dass es nicht wahrscheinlich ist, dass Sie Ihr Recht auch erfolgreich durchsetzen können (zum Beispiel fehlende Beweismöglichkeit) hat sich der juristische Rat gelohnt. Sie ersparen sich unnötige finanzielle Aufwendungen für von vorneherein aussichtslose Schritte . Werfen Sie nicht schlechtem Geld auch noch gutes hinterher!

Ich berate Sie hier gerne und habe Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick zusammengestellt:

  • Rechtsanwaltskosten

    Machen wir uns nichts vor. Sie möchten günstige Beraterleistungen und ich muss meine Kanzlei finanzieren. Aber keine Sorge! Wir finden eine Lösung die uns beide zufriedenstellt.

    In Bezug auf mein Honorar lege ich besonderen Wert auf transparente Aufklärung. Sie sollen jederzeit einen Überblick haben, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Bei mir gibt es keine Kostenfalle. Mit solchen Methoden arbeite ich nicht.

    Nähere Informationen: Honorar und Leistung

  • Gerichtskosten

    Auch zu den Kosten eines eventuellen Gerichtsverfahrens erhalten Sie von mir die Informationen, die Sie für die Entscheidung über eine eventuelle Prozessführung benötigen.

    Auch hier erwartet Sie eine offene und ehrliche Beratung. Ich treibe niemanden in Prozesse hinein, sondern erwäge sorgfältig, welche Chancen und Risiken mit einer Rechtsverfolgung verbunden sind. Die Entscheidung, wie es weitergeht, treffen dann Sie. Ich stehe Ihnen selbstverständlich auch hier beratend zur Seite. Dank meiner großen beruflichen Erfahrung als Richter dürfen Sie gerade bei der Abwägung von Prozesschancen mit einer hohen Treffsicherheit rechnen!

    Lassen Sie sich von mir beraten, auch wenn Ihr Fall besonders kompliziert ist oder Sie sogar in 1. Instanz schon verloren haben. Als erfahrener Berufsrichter a.D. kann ich auch hier treffsichere Prognosen erstellen, oder, wenn Sie es wünschen, eine gutachterliche Expertise erstellen.

    Erfahrung und ausgeprägtes Rechtsgefühl sind bei der Beurteilung von Prozessrisiken die besten Ratgeber.

    Nähere Informationen:

    Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens

  • Kostenerstattung

    Wer trägt am Ende die Kosten der Rechtsverfolgungsmaßnahmen?

    Das ist eine der wichtigsten Fragen für jeden Mandanten. Die grundsätzliche Antwort
    hierauf ist:

    Derjenige der am Ende verliert. Das ist aber nur eine grobe Regel, die eine ganze Reihe von Einschränkungen kennt. Auf jeden Fall gibt diese Regel aber Anlass darüber nachzudenken, dass eine "billige" Rechtsberatung am Ende doch teuer zu stehen kommt, wenn darunter die Fallbearbeitung leidet und der Erfolg verhindert wird. Leisten Sie sich dagegen eine qualifizierte und deswegen auch teuere Beratung, dürfen Sie auch auf Kostenerstattung hoffen.

    Natürlich ist es keine befriedigende Aussicht, den Mandanten zur Frage der Kostentragungspflicht auf den oft unklaren Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens verweisen zu müssen. Deswegen ist es für den Mandanten natürlich von großem Vorteil, wenn notfalls auf eine Rechtschutzversicherung oder öffentliche Beratungs- und Prozesshilfen zurückgegriffen werden kann.

    Nähere Informationen:

    Erstattung außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten

  • Prozessfinanzierung

    Eine weitere Möglichkeit, dem Kostenrisiko zu entgehen, ist die Prozessfinanzierung über kommerzielle Prozessfinanzierer.

    Das Prinzip ist einfach: Der Prozessfinanzierer übernimmt die notwendigen Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung und erhält im Gegenzug im Erfolgsfall einen Teil des erzielten Erlöses. Der Mindeststreitwert muss aber mindestens 10.000 € betragen Bei verschiedenen Anbietern ist dieser Betragsogar deutlich höher gesetzt.

    Ich empfehle diese Lösung nur in Ausnahmefällen, weil sie im Erfolgsfall zu einer deutlichen Reduzierung ihres Erlöses führt. Führen Sie Ihren Prozess erfolgreich im eigenen Namen, trägt ihr Gegner die Kosten und Sie bekommen den vollen Erlös.

    Nähere Informationen: "Prozessfinanzierung Pro und Contra". Für meine Mandanten habe ich Unter Mandant intern die Broschüre Prozessfinanzierung Spezial des DAV zum kostenlosen Download bereitgestellt.

  • Gesamtkosten und Risikoabwägung

    Ist die Rechtslage nicht gerade eindeutig, erfordert die Abwägung von Kosten und Risken eine gründliche Fallanalyse. Hier sind Mandanten in aller Regel überfordert und auf eine ehrliche und kompetente Einschätzung angewiesen.

    Hier hat das Umsatzinteresse eines Rechtsanwalts nichts zu suchen. Und auch die Fachkompetenz sowohl für die relevanten Rechtsfragen als auch für eine vorausschauende Bewertung der prozessualen Chancen sollte nicht nur vorgetäuscht sondern auch tatsächlich vorhanden sein.

    Vertrauen Sie auf meinen Rat. Ich werde niemand in einen aussichtslosen Prozess hineintreiben.

    Nach gründlicher Prüfung werde ich Ihnen eine gründliche Fallanalyse vorlegen. Danach können Sie frei entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten.