Kostencheck in 10 Schritten

Gedanken, die Sie sich machen sollten!
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"Hätte ich das gewusst, ...." - Nicht bei mir!

„Herr Richter, wenn ich dann noch meine Kosten berücksichtige, bleibt mir fast gar nichts „.

Das habe ich als Richter am Ende eines Verfahrens von verzweifelten Parteien leider immer wieder hören müssen. Natürlich ist die Enttäuschung bei einem solchen Ergebnis nachvollziehbar. Die überraschte Verzweiflung hat mir aber auch gezeigt, dass es im Vorfeld an einer ausreichenden Aufklärung über das Kostenrisiko gefehlt hat.

Ich möchte für meine Mandanten böse Überraschungen vermeiden und Sie über alle Kostenrisiken umfassend und ehrlich aufklären. Deshalb habe ich Ihnen nochmals eine Checkliste mit 10 Punkten zusammengestellt, die für Ihre Entscheidungen zur Prozessführung wichtig sind.

Und natürlich stehe ich meinen Mandanten für die Beantwortung weiterer Fragen
auch jederzeit persönlich zur Verfügung.

Fragen deren Antwort Sie kennen sollten

Überraschungen vermeiden

Worauf kommt es wirklich an?

Auch wenn bereits eine Konfliktsituation entstanden ist, sollten Art und Umfang der Rechtsverfolgung sehr ruhig überlegt werden. Rachegedanken sind hier schlechte Ratgeber – es sei denn, Sie können es sich finanziell auch leisten. Kommt es aber auf die Kosten an: Handeln Sie wohl überlegt! 

Welches Prozessrisiko habe ich?

Wer verliert zahlt. Wer teilweise verliert, zahlt entsprechend der Misserfolgsquote. Ihr Kostenanteil hängt daher wesentlich davon ab, wie erfolgreich Ihr Prozess geführt worden ist. Fordern Sie nicht zuviel! Wer zuviel einklagt, bleibt auf einem Teil seiner Kosten hängen. 

Wie schätze ich mein Kostenrisiko ein?

Es ist nicht selbstverständlich, aber bei mir bekommen Sie eine Prozessrisikoanalyse, die Ihre Erfolgschancen mit tragfähiger Expertise darstellt. Eine Prozessrisikoanalyse bietet Ihnen schon frühzeitig die Möglichkeit, abzuschätzen, wie weit Sie gehen wollen und was Sie wohl besser vermeiden wollen.

Welches Risiko Sie gehen wollen, entscheiden Sie dann selbst.

Wer schuldet die Kosten?

Kostenschuldner bei Gericht ist zunächst immer derjenige, der kostenpflichtige Anträge einreicht. Kostenschuldner für den beauftragten Rechtsanwalt ist immer der Mandant, der die Vollmacht unterschrieben hat.

Bedenken Sie daher, dass Sie das Risiko tragen müssen, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, wenn Sie keinen Kostenerstattungsanspruch durchsetzen können.

Ist der Schuldner zahlungskräftig?

Selbst wenn sie erfolgreich ein Urteil erstritten haben, haben sie ihr Geld noch nicht. Sie müssen ihre Forderung notfalls mit dem Gerichtsvollzieher durchsetzen. Wenn es aber beim Schuldner nichts zu holen gibt, kann auch dieser Ihnen das Geld nicht beschaffen.

Auch bei vermögenslosen Schuldnern kann sich aber trotzdem eine Prozessführung lohnen. Mit einem rechtskräftigen Titel verlängern sich die Verjährungsfristen deutlich. 

Bekomme ich meine Kosten erstattet?

Wenn Sie erfolgreich waren und der Gegner zahlungskräftig ist, bekommen Sie die Kosten von diesem erstattet. 

Alternativ und vorsorglich sollten Sie auch prüfen, ob Sie einen Anspruch gegen Dritte auf Kostenerstattung haben. Prüfen Sie, ob Sie Deckungsschutz bei einer Rechtsschutzversicherung oder Anspruch auf Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe haben.

Vielleicht lässt sich ihre Forderung ja auch an einem Prozessfinanzierer verkaufen.

Will ich mein Recht wirklich durchsetzen?

Überlegen Sie sich gut, ob Sie es auch wirklich bis zum Ende durchziehen können. Eine abgebrochene Rechtsverfolgung hat Ihnen nur unnötige Kosten verursacht. 

Ein Rechtsstreit kann sehr langwierig und teuer sein und setzt daher voraus, dass Sie nicht nur das wirtschaftliche Durchhaltevermögen besitzen, sondern auch die Nerven haben, das bis zum Ende durchzustehen.

Bekomme ich alle Kosten erstattet?

Die klassische juristische Antwort ist: „Es kommt drauf an“.  Es gibt zu viele Varianten, um diese Frage in Kürze zu beantworten.

Als Grundsatz sollten Sie sich jedoch bewusst sein, dass in aller Regel nur die gesetzlich geregelten Gebühren erstattungsfähig sind. Auf den darüber hinausgehenden Kosten einer Honorarvereinbarung bleiben Sie auch im Erfolgsfall sitzen.

 

Sind Anwaltskosten überhöht?

Das kommt natürlich auf den Einzelfall an. Bedenken Sie aber, dass der Anwaltsberuf eine langjährige Ausbildung und ständige Weiterbildung erfordert. Auch Kanzleikosten müssen vom Honorar finanziert werden.

Billige Rechtsanwälte? Auch das finden Sie! Das erkaufen Sie sich in aller Regel aber mit Fließbandberatung, kürzerer Beratungszeit oder geringerer Bearbeitungstiefe.  

Und am Ende ist für Sie ein verlorener Prozess mit günstigen Anwaltskosten immer noch wesentlich teuerer, als ein gewonnener Rechtsstreit, bei dem Sie auf Qualität in der anwaltlichen Beratung gesetzt haben.

Wie lassen sich Kosten reduzieren?

Nach den gesetzlichen Vorgaben bestimmen sich sowohl die Kosten des Rechtsanwalts als auch die Kosten der Gerichte in vielen Fällen nach dem Gegenstandswert. Je höher dieser Wert – umso höher die anfallenden Gebühren.

Eine wichtige Möglichkeit zur Kostenreduzierung ist es daher, sich genau zu überlegen, was eingefordert werden soll. Wer viel fordert, erhöht damit auch die Verfahrenskosten. Wer zuviel fordert muss sich zusätzlich auch anteilige an den entstandenen Kosten beteiligen.

Deshalb sollte niemand mit seinen Forderung „überziehen“, wenn es hierfür nicht im Einzelfall taktische Überlegungen gibt.