RECHTSANWALT EDWIN REICHERT

Kanzlei für strategische Prozessführung
und Instanzenverfahren

HAFTUNGSRECHT

BERATERHAFTUNG

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und Instanzenverfahren

HAFTUNGSRECHT

BERATERHAFTUNG

BERATERHAFTUNG - Worum geht`s?

Es geht vor allem um viel Geld!
Guter Rat ist teuer! Ja schon, aber schlechter Rat kann noch teurer werden.

Die Beraterhaftung beschäftigt sich mit den Fällen, in denen eine Beratung fehlerhaft war und zu Schäden geführt hat. Sie erfasst alle Fälle der Beratung gegen Entgelt. Ob Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, ein Makler Sie über einen Immobilienkauf berät oder die Bank Ihnen zu einer tollen Kapitalanlage rät: Ihren Berater trifft immer die Pflicht zur sorgfältigen Beratung und zur Vermeidung eines Nachteils für Sie.

Sie haben die leidvolle Erfahrung gemacht, dass Ihr Ratgeber Ihnen einen falschen Rat erteilt hat und Sie hierdurch Schaden erlitten haben? Kommen Sie zu mir! Ich prüfe für Sie, ob ihr Berater Ihnen Schadenersatz leisten muss.

Sie werden mit unberechtigten Schadensersatzforderungen konfrontiert? Dann kommen auch Sie zu mir, ich prüfe für Sie, ob diese Ansprüche berechtigt sind.

BERATERHAFTUNG - Wer haftet?

Nach den Grundsätzen der Beraterhaftung haftet derjenige, der mit Ihnen einen Beratervertrag abgeschlossen hat und Sie in diesem Zusammenhang falsch oder schlecht berät. Maßstab für die Beurteilung sind die üblichen Sorgfaltspflichten, die mit dem Beratervertrag verbunden sind. Das können Pflichten sein, die im Vertrag ausdrücklich festgehalten sind; das können aber auch sonstige Pflichten sein, die „üblicherweise“ beachtet werden müssen.

 

Wer ist Berater?

Berater ist zunächst derjenige, der mit Ihnen einen förmlichen Beratervertrag schließt. Das sind typischer Weise Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anlageberater usw.

Berater kann aber auch bereits derjenige sein, der neben seinem eigentlichen Auftrag Ihnen zu etwas rät. Ein Versicherungsvermittler wird zum Beispiel schnell zum Versicherungsberater, wenn er Ihnen unter Prüfung Ihrer individuellen Situation zum Abschluss einer Versicherung rät.

Wer haftet als Berater?

Jeder Berater haftet für Fehler in seiner Beratung. Unerheblich ist, ob aktiv eine falsche Auskunft erteilt wurde oder passiv eine Information nicht mitgeteilt wurde, die pflichtgemäß hätte erteilt werden müssen. Die Beratung muss richtig und vollständig sein.

Es geltend die Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und Vollständigkeit der Beratung.

Haftungsumfang

Der Berater haftet für alle Vermögensnachteile, die durch seinen Beratungsfehler entstanden sind (Kausalität). Nicht zu ersetzen sind Vermögensnachteile, die auch bei ordnungsgemäßer Beratung entstanden wären.

WAS SIE VON MIR ERWARTEN DÜRFEN

Egal ob Sie selbst Berater oder Opfer einer Falschberatung sind. Ich überprüfe für Sie die durchgeführte Beratung nach möglichen Rechtsfehlern und berechne ggfs. die Höhe des zu ersetzenden Schadens. Dass ich Ihnen dann auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfe, ist selbstverständlich.

Als Mitglied und Vorsitzender einer Zivilkammer habe ich eine Vielzahl von Beraterprozessen bearbeitet und kenne die besonderen Schwierigkeiten und Anforderungen, die dieses Rechtsgebiet an eine Sachbearbeitung stellt, die den höchsten Ansprüchen genügen soll.  

Ich prüfe für sie eingehend, welche Pflichten der Berater in der konkreten Beratungssituation gehabt hätte. Ich verfüge über die hierzu erforderliche rechtliche Expertise und beschränke mich auf Beratungsfälle, bei denen ich mich auch wirklich auskenne. Welcher Beratungsumfang und welcher Beratungsinhalt war geschuldet? Kein Problem ich kläre das für Sie!

Beratungsrecht ist manchmal kompliziert und es ist eine besondere Herausforderung die individuelle Beratungssituation vor Gericht beweissicher aufzuspannen. Oft stehen sich die Aussagen der Gesprächsteilnehmer konträr gegenüber. Dann ist die Fähigkeit gefragt, vor Gericht die beste Ausgangslage für den Mandanten herauszuarbeiten. Das kann ich für Sie machen, Prozessrecht ist eines meiner Spezialgebiete.

Mein grundsätzliches Ziel ist auch hier, bestehende Konflikte außergerichtlich beizulegen und interessengerechte Lösungen zu finden. Wenn es nicht gelingen sollte – Sie haben ein guten Prozessanwalt!

Fragen und Antworten

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