Prozesskostenhilfe

Staatliche Kostenerleichterung

Prozesskostenhilfe

Staatliche Kostenerleichterung

Sie können die Kosten für einen gerichtlichen Prozess aus wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen?

Für diese Situation gibt es einen rechtlichen Anspruch auf die sogenannte Prozesskostenhilfe. Das bedeutet, dass Ihre Kosten für die Prozessführung vom Staat übernommen werden und sie diese eventuell in Raten oder gar nicht zurückzahlen müssen. Damit können auch diejenigen, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, ihre Rechte mit staatlicher Finanzhilfe durchsetzen.

Wer bekommt Prozesskostenhilfe?

Das hängt zunächst von Ihren Einkommensverhältnissen ab. Es gibt staatliche Vorgaben und Berechnungshilfen, anhand derer festgestellt werden kann, wer die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Beratungshilfe erfüllt.

Als weitere Voraussetzung muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.

Wo bekommt man Prozesskostenhilfe?

Die Prozesskostenhilfe wird von den jeweiligen Gericht bewilligt, welches auch den Rechtsstreit selbst durchführen wird oder bereits durchführt. Voraussetzung ist ein förmlicher Antrag, der bereits auch vor dem eigentlichen Prozess eingereicht werden kann. Das Gericht entscheidet dann durch Beschluss.

Gibt es eine eigene Kostenbeteiligung?

Eine eigene Kostenbeteiligung im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Allerdings kann das Gericht festlegen, dass die Gewährte Prozesskostenhilfe in Raten zurück zu bezahlen ist.

Welche Kosten muss ich selbst tragen?

Über die bewilligte Prozesskostenhilfe werden der eigene Kostenanteil an den Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes abgedeckt.

ACHTUNG:  Die Prozesskostenhilfe übernimmt nicht die Kosten, die sie ihrem Gegner erstatten müssen. Diese Kosten fallen an, wenn Sie den Prozess teilweise oder ganz verlieren.

Wie gehe ich vor?

Sie müssen zunächst ein Antragsformular ausfüllen, indem sie zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Stellung nehmen müssen. Diesem Formular müssen die entsprechenden Belege beigefügt werden.

Ferner ist dem Gericht darzulegen, weshalb ihr Prozessbegehren Aussichten auf Erfolg hat. Hier wird Sie In aller Regel Ihr Anwalt unterstützen. Sehr häufig wird bei Klageabsicht bereits der Entwurf der Klageschrift dem Gericht überreicht.

Achten Sie auch hier darauf, dass Ihr Anwalt dem Gericht eine überzeugende Begründung vorliegt.