Kosten zu hoch? Was jetzt?

Prozesskostenrisiko senken!

Wohl dem, der jemand hat oder findet, der ihm das Kostenrisiko der rechtlichen Beratung und Vertretung und des gerichtlichen Verfahrens abnimmt. Auch wer noch so sicher ist, rechtlichen Erfolg zu haben, wird immer mit einem Restrisiko leben müssen, dass am Ende der bereits erstandene Schaden durch vergeblich aufgewendete Kosten noch erweitert wird.

Für viele ist die Einholung einer anwaltlichen Beratung oder die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens vielleicht auch schon deswegen nicht möglich, weil sie die entsprechenden Kostenvorschüsse hierfür nicht aufbringen können.

Für solche Situationen gibt es aber durchaus auch Lösungen. Am besten Sie waren schon vorausschauend tätig und haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die Ihr Kostenrisiko übernimmt. Nach Deckungszusage können Sie unbesorgt ihre rechtlichen Interessen wahren.

  • Rechtsschutzversicherung

    Die Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtliches Versicherungsangebot, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung die künftige Übernahme der Kosten die gerichtliche und außergerichtliche Rechtsberatung und Vertretung anbietet.

    Die gegenseitigen Rechte und Pflichten sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) teilweise vorgegeben, bestimmen sich vor allem aber auch nach dem Inhalt des vorgegebenen Vertrags. Hier steckt die Tücke im Detail. In der zahlreichen Vertragsklauseln werden auch viele Kostenrisiken ausgenommen, weshalb es oft genug Überraschungen gibt, wenn die Versicherung mal in Anspruch genommen wird.

  • Beratungshilfe

    Beratungshilfe ist gemeinsam mit der Prozesskostenhilfe eine staatliche Unterstützungsleistung die sicherstellen soll, dass auch Menschen mit niedrigen Einkommen die notwendige Rechtsberatung und Rechtsvertretung bekommen können.

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sind zum einen finanzielle Höchstgrenzen, zum anderen ein sachlich gerechtfertigter Grund dafür, dass professionelle Rechtsberatung erforderlich ist.

    Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet ein Rechtspfleger beim Amtsgericht. Wird über Ihren Antrag positiv entschieden, erhalten Sie einen Berechtigungsschein, mit dem Sie einen Rechtsanwalt eigener Wahl aufsuchen können.

  • Prozesskostenhilfe

    Prozesskostenhilfe wird auf Antrag demjenigen gewährt, der unterhalb der gesetzlich vorgegebenen Höchstgrenzen liegt und dessen Prozessziel kein mutwilliges Vorhaben ist. Es muss wenigstens ein Mindestmaß an Erfolgsaussichten geben, das Prozessziel auch zu erreichen.

    Bei Gewährung von Prozesskostenhilfe übernimmt der Staat ganz oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes.

  • Prozessfinanzierung

    Prozessfinanzierung wird von verschiedenen Unternehmen angeboten. Der Deal ist die Übernahme aller Prozessrisiken durch diese Unternehmen gegen eine Erfolgsbeteiligung. Sie gibt die Chance, auch dann ein gerichtliches Verfahren durchzuführen, wenn von irgendwo her sonst eine Kostendeckung zu erreichen ist. Dies ist allerdings auch mit einigen Kosten verbunden.