Meine richterliche Tätigkeit als Vertreter in einem Arzthaftungssenat beim OLG und auch als Vorsitzender einer allgemeinen Zivilkammer beim Landgericht hat die Bearbeitung einer Vielzahl von Arzthaftungsprozessen erfasst.
Sie bekommen eine fundierte juristische Fallbearbeitung sowohl in den medizinischen Rechtsfragen als auch bei der prozessualen Durchsetzung ihrer Haftungsansprüche oder der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Mein prozessuales Spezialwissen kann der entscheidende Vorteil für Sie sein – egal ob sie Patient oder Arzt sind. Die Kunst der Prozessführung wirkt auch in Arzthaftungssachen. Ich werde es Ihnen beweisen.
Ich habe Erfahrung in der Bearbeitung einer Vielzahl von Arzthaftungsfällen den unterschiedlichsten medizinischen Disziplinen: Allgemeinmedizin, Chirurgie, Kardiologie, Neurologie, Orthopädie, Schmerztherapie, Neonatologie, Geburtshilfe, Gynäkologie, Zahnmedizin, Notfallmedizin u.v.m.
Und selbstverständlich beherrsche ich auch die allgemeinen Rechtsfragen rund um die ärztliche Sorgfaltspflicht: Aufklärungsfehler, Behandlungsfehler, Beratungsfehler, Diagnosefehler usw.
Schliesslich dürfen Sie bei mir auch die erforderlichen persönlichen Qualitäten erwarten, die in oft emotional stark aufgeladenen Arzthaftungsprozessen mitgebracht werden sollten. Hier braucht man keinen Interessenvertreter, der einfach nur grob drauf haut. Hier ist feinfühlige, aber trotzdem konsequente und entschlossene Interessenvertretung gefragt.