RECHTSANWALT EDWIN REICHERT

Kanzlei für strategische Prozessführung
und Instanzenverfahren

HAFTUNGSRECHT

ARZTHAFTUNG

RECHTSANWALT EDWIN REICHERT

Kanzlei für strategische Prozessführung
und Instanzenverfahren

HAFTUNGSRECHT

ARZTHAFTUNG

ARZTHAFTUNG - Worum geht`s?

Arzthaftungsrecht erfordert ein hohes Verantwortungsbewusstsein. Es geht nicht nur um hochkomplexe Sachverhalte aus dem medizinischen Fachbereich und schwierige juristische Fachfragen. Es geht oft auch um schwerwiegende Folgen, die sowohl für den betroffenen Patienten als auch den betroffenen Arzt eine erhebliche psychische Belastung darstellen.

Arzthaftungsrecht erfordert medizinische Grundkenntnisse und die Fähigkeit, sich im Einzelfall auch in medizinische Spezialbereiche vertiefen zu können. Nur wer sich mit den medizinischen Grundlagen eines Falls befasst, ist in der Lage auch eine zutreffende juristische Expertise vorlegen zu können. Gefordert sind nicht nur besondere juristische Kenntnisse des medizinischen Haftungsrechts sondern auch juristisches Fachwissen zum Schmerzensgeld- und Schadenersatzrecht.

Häufig wird allerdings übersehen, dass mit diesen Fähigkeiten zwar eine juristische Expertise abgegeben werden kann, aber noch kein Prozess gewonnen ist. Prozessuales Spezialwissen bringt in Arzthaftungssachen oft einen entscheidenden Vorteil. Es geht in vielen Fällen darum, mit den Mitteln des Zivilprozessrechts festzustellen, welchen Behandlungsablauf das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen wird.

Der Auswahl eines geeigneten Anwalts sollte daher ein besonderes Augenmerk gewidmet werden. Wer als Patient glaubt, ein Patientenanwalt sei der geeignete Anwalt für ihn, nur weil er Patientenanwalt ist, wird vielleicht eine Enttäuschung erleben müssen. Umgekehrt gilt dies auch für einen Arzt, der sich einen „Ärzteanwalt“ sucht. 

IHR SPEZIALIST
FÜR
ARZTHAFTUNGSRECHT

Patientenanwalt? Arztanwalt? Beides!

Ich biete Ihnen eine unvoreingenommene Vertretung ihrer persönlichen Interessen auf allen Gebieten des Arzthaftungsrechts an. 

Als Richter habe ich gelernt, Arzthaftungsprozesse objektiv und auf die Rechtsproblematik fokussiert zu bearbeiten und nicht aus einseitiger Sicht eines Patientenanwalts oder Ärztevertreters. Ob und in welcher Höhe ein Arzt haftet, ist weder aus einseitiger Sicht eines Patienten noch aus einseitiger Sicht eines Arztes zu beurteilen. Für die Beurteilung der Haftungsfrage muss immer eine objektive medizinische und juristische Beurteilung angesetzt werden.   

Auch als Anwalt möchte ich das einseitige  Auftreten als Patientenanwalt oder Vertreter ärztlicher Interessen vermeiden. Das hindert aber nicht, diejenigen Punkte herauszuarbeiten, die für meine Mandanten vorteilhaft sind. Ich vertrete selbstverständlich allein die Interessen meiner Mandanten, egal ob Arzt oder Patient. Ich werde alles herausarbeiten, was ihnen zum Erfolg verhilft. 

Ich will unabhängig bleiben und werde auch Ihren Fall mit vollem Einsatz unter
ausschliesslicher Wahrung Ihrer persönlichen Interessen vertreten !

WAS SIE VON MIR ERWARTEN DÜRFEN

Meine richterliche Tätigkeit als Vertreter in einem Arzthaftungssenat beim OLG und auch als Vorsitzender einer allgemeinen Zivilkammer beim Landgericht hat die  Bearbeitung einer Vielzahl von Arzthaftungsprozessen erfasst. 

Sie bekommen eine fundierte juristische Fallbearbeitung sowohl in den medizinischen Rechtsfragen als auch bei der prozessualen Durchsetzung ihrer Haftungsansprüche oder der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Mein prozessuales Spezialwissen kann der entscheidende Vorteil für Sie sein – egal ob sie Patient oder Arzt sind.  Die Kunst der Prozessführung wirkt auch in Arzthaftungssachen. Ich werde es Ihnen beweisen.

 Ich habe Erfahrung in der Bearbeitung einer Vielzahl von Arzthaftungsfällen den unterschiedlichsten medizinischen Disziplinen: Allgemeinmedizin, Chirurgie, Kardiologie, Neurologie, Orthopädie, Schmerztherapie, Neonatologie, Geburtshilfe, Gynäkologie, Zahnmedizin, Notfallmedizin u.v.m.

Und selbstverständlich beherrsche ich auch die allgemeinen Rechtsfragen rund um die ärztliche Sorgfaltspflicht: Aufklärungsfehler, Behandlungsfehler, Beratungsfehler, Diagnosefehler usw. 

Schliesslich dürfen Sie bei mir auch die erforderlichen persönlichen Qualitäten erwarten, die in oft emotional stark aufgeladenen Arzthaftungsprozessen mitgebracht werden sollten. Hier braucht man keinen Interessenvertreter, der einfach nur grob drauf haut. Hier ist feinfühlige, aber trotzdem konsequente und entschlossene Interessenvertretung gefragt. 

Leisten Sie  sich einen Rundum-Service der besonderen Klasse.
 
Es geht um viel!

Umfassende

Erst-

Beratung

Arzthaftungsfälle sind sehr stark von persönlichen Einschätzungen geprägt. Der Patient ist überzeugt, dass seine Situation durch einen Kunstfehler des behandelnden Arztes verursacht wurde; der Arzt ist überzeugt, korrekt behandelt zu haben.

Ich gebe Ihnen in einer ausführlichen und offenen Erstberatung einen Überblick darüber, inwieweit Sie auch aus juristischer Sicht richtig liegen und wie  ihre prozessualen Erfolgschancen zu bewerten sind. Basis dieser Beratung können zu diesem Zeitpunkt natürlich nur bereits vorhandene Behandlungsunterlagen und Ihre persönliche Darstellung sein.

Klare

Zielsetzung

Arzthaftungsprozesse haben für alle Beteiligte einen besonders hohen Stellenwert. Es geht nicht nur um die bereits brisante Frage einer ärztlichen Fehlbehandlung, sondern auch um hohe Forderungssummen.

Hier ist Erfahrung und Fachwissen und die wirkungsvollste taktische Vorgehensweise besonders gefragt. Ich bringe diese Voraussetzungen mit und kann Ihnen daher von Anfang an eine fundierte Prognose Ihrer Erfolgschancen geben. 

Auf dieser Basis können wir gemeinsam eine klare Zielsetzung absprechen und uns eine Strategie überlegen, wie wir dieses Ziel am Besten erreichen können.  

Konsequente

Umsetzung

Nach Übernahme des Mandats werde ich mich vertieft mit den medizinischen Grundlagen Ihres Falles und den sich daraus ergebenden juristischen Konsequenzen auseinandersetzen.

Soweit erforderlich werde ich die medizinischen Unterlagen einfordern und sichten. Wenn erforderlich, werde ich medizinische Gutachten einholen.

Vorrangige Zielsetzung ist die außergerichtliche Einigung – aber nur wenn diese im Ergebnis auch Ihren Interessen entspricht.

Gibt es keine außergerichtliche Einigung, werde ich mit Ihnen das gerichtliche Verfahren notfalls durch alle Instanzen bestreiten. Hier profitieren Sie zusätzlich auch von meiner Erfahrung in der Bearbeitung von Arzthaftungsprozessen. 

Erfahrung

und

Kompetenz

Arzthaftungsprozesse sind meist kompliziert und fordern eine hohe Kompetenz in der Kenntnis des Arzthaftungsrechts, medizinischer Grundlagen und die Kunst einer erfolgreichen Prozessführung. Im Haftungsfall gilt dies auch für das Schadensersatzrecht.

Als Richter habe  ich das gelernt und jahrzehntelang auch in Arzthaftungsfällen praktiziert!

Sie können sich auf mich verlassen!

Fragen und Antworten

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