RECHTSANWALT EDWIN REICHERT

Kanzlei für strategisches Prozessführung
und Instanzenverfahren

ZIVILRECHT

Das Zivilrecht regelt alle Rechtsangelegenheiten zwischen Privatpersonen, aber auch Unternehmen und wird daher auch als bürgerliches Recht bezeichnet. Geregelt wird ein breites Feld des menschlichen Miteinanders weshalb die meisten Probleme des täglichen Lebens mit den Regeln dieses Rechtsbereichs zu klären sind. Die prozessualen Regeln hierzu ergeben sich aus der Zivilprozessordnung (ZPO).

Die Grundlage des deutschen Zivilrechts ist das BGB (= Bürgerliches Gesetzbuch) welches für die meisten Fälle des täglichen Lebens die juristischen Weichen stellt. Ergänzt wird dieses durch eine Vielzahl von Spezialgesetzen, die aber alle Querverbindungen zum BGB aufweisen. 

Eine gute Beratung in juristischen Fachbereichen ist daher nicht ohne besondere Kenntnisse des BGB`s möglich. 

Meine Kanzlei ist auf Zivilrecht spezialisiert. Die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit (Immobilienrecht, Baurecht, Mietrecht,Verkehrsrecht, Haftungsrecht, Schadensrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht, Kapitalanlagenrecht) werden alle umrahmt und ergänzt von den Regeln des allgemeinen Zivilrechts. 

Meine Beratung und Vertretung beschränkt sich deshalb nicht auf einzelne Fachbereiche sondern ist von besondere Kenntnisse des BGB geprägt. Nur wer die Querverbindungen der einzelnen Rechtsbereich kennt, kann schwierige Rechtsprobleme aus den einzelnen Fachbereichen kompetent bearbeiten.

In meiner langjährigen Tätigkeit als Richter in einem zivilrechtlichen Referat hatte ich mich mit der gesamten Bandbreite des Zivilrechts zu befassen. Mit diesem Erfahrungswissen kann ich in den meisten Bereichen des Zivilrechts rechtssicher und kompetent agieren.

Sie sind unsicher, ob ich auch Ihren Fall bearbeiten kann?

Dann rufen Sie mich an! Sie bekommen von mir eine offene und ehrliche Antwort. Ich übernehme keine Fälle, bei denen ich mir unsicher bin, ob ich meine Mandanten mit der gebotenen Kompetenz vertreten kann.