GERICHTSKOSTEN

Prozessieren ist nicht umsonst – Ein Überblick

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Das Recht hat seinen Preis

Was kostet das gerichtliche Verfahren?

Zivilprozesse können teuer werden. Wird zum Beispiel eine Zahlungsklage über 5000 Euro eingereicht und das Verfahren bis in die zweite Instanz (Berufung)geführt, entstehen zum Beispiel Prozesskosten in Höhe von insgesamt ca. 5000 €. Diese setzen sich zusammen aus anteiligen Gerichtsgebühren in Höhe von ca. 1000 € und anwaltlichen Kosten bei anwaltschaftlicher Vertretung beider Parteien in Höhe von ca. 4000 €.

Nicht eingerechnet sind besondere Auslagen des Gerichts wie zum Beispiel die Kosten einer Zeugenvernehmung oder die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Diese werden den Parteien zusätzlich zu den Gerichtsgebühren in Rechnung gestellt.

Am Ende des Prozesses sind die bei Gericht aufgelaufenen Kosten sowie die Kosten aller am Prozess beteiligten Rechtsanwälte zu verteilen. Das wird für die unterlegene Partei teuer.

Gerichtsgebühren

Die Gerichtsgebühren, die das Gericht in Zivilgerichtsverfahren erhebt, richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens.

Sie fallen erstmalig an, wenn das Gericht tätig wird. Das Gericht setzt zu Beginn des Verfahrens einen vorläufigen Streitwert fest und bestimmt am Ende des Verfahrens die abschließende Höhe des Streitwerts. Parteien, aber auch Anwälte haben die Möglichkeit, gegen die Bestimmung des Streitwerts Beschwerde einzulegen und eine nochmalige Überprüfung einzufordern. Die Bestimmung des Gerichts ist deswegen wichtig, weil der Streitwert als Gegenstandswert zugleich auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgeblich ist.

Die Partei, die eine Klage einreicht muss die voraussichtlichen Gerichtsgebühren in Form eines Kostenvorschusses ein bezahlen. Am Ende des Prozesses erfolgt eine Verrechnung mit den Kosten, die die klagende Partei tatsächlich zu tragen hat. 

Die entscheidende Größe für die Höhe der Gebühren Ist der Streitwert. Dieser entspricht dem wirtschaftlichen Wert des Gerichtsverfahrens aus Sicht der Parteien, insbesondere dem Interesse der klagenden Partei. Bei Zahlungsklagen ist dies zugleich die Höhe der Forderung, die mit der Klage geltend gemacht wird. Bei sonstigen Verfahren ist der wirtschaftliche Wert für die Parteien zu schätzen.

Auslagen des Gerichts

Das Gericht stellt den Parteien auch alle Aufwendungen (außer eigene Personal- und Verwaltungskosten) in Rechnung, die im Laufe des gerichtlichen Verfahrens entstehen. Das sind Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher usw. , Dokumentenpauschalen …

Diese Kosten sind nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten und nicht vom Streitwert abhängig. D. h., dass in Verfahren mit niedrigen Gerichtsgebühren und umfangreichem Beweisverfahren die Auslagen des Gerichts höher sein können, als die Gebühren selbst.

Es kann teuer werden

Wer trägt die Kosten?

Wenn das gerichtliche Verfahren durch Urteil beendet wird, entscheidet das Gericht in seinem Urteil auch über die Kostentragung. Das geht in aller Regel nach dem Grundsatz: Wer verliert, der zahlt! Und wenn wie so oft, beide Parteien teilweise gewinnen und verlieren setzt das Gericht eine Kostenquote fest, die nach dem Verhältnis des Gewinnens bzw. Verlierens bestimmt wird.

Das macht sofort deutlich, wie wichtig eine kostenbewusste und faire anwaltliche Beratung auch über das Prozessrisiko ist. Das setzt natürlich auch besondere Kenntnisse und Erfahrungen des Anwalts im Prozessrecht voraus. Nur dann kann dem Mandanten eine treffsichere Prognose über die Erfolgschancen und -risiken aufgezeigt werden. 

Natürlich kann kein Rechtsanwalt garantieren, dass seine Prognose auch zutreffend sein wird. Das darf aber nicht dazu führen, dass auf solche Prognosen grundsätzlich verzichtet wird und der Mandant leichtfertig zu risikoreichen Klagen verleitet wird.

Kostenbewusste und Faire Beratung

STREITWERT

Mit Einreichung der Klage bestimmt der Kläger durch seine Anträge auch die spätere Höhe des Streitwerts. Je höher die Anträge, umso höher die späteren Gerichtskosten aber auch die Anwaltskosten.

Eine kostenbewusste und faire Beratung setzt daher eine kluge Überlegung voraus, was eingefordert wird und welche Anträge konkret gestellt werden. Der Mandant sieht es natürlich zunächst sehr gerne, wenn möglichst viel eingefordert wird. Das ist aber nicht der Maßstab einer ehrlichen Beratung. Diese setzt voraus, dass er aufgeklärt wird, dass mit zunehmender Höhe der Forderung auch das Prozessrisiko steigen kann und bei teilweiser Klageabweisung dann auch mit einer anteiligen Kostentragung zu rechnen ist. Wenn der Mandant das erhöhte Risiko eingehen will, dann ist das natürlich vom Anwalt auch umzusetzen.


Ein Beispiel:

Möchte der Mandant zum Beispiel Schmerzensgeld beantragen, so kann er seine Forderung der Höhe nach frei bestimmen. Er freut sich dann zunächst mehr, wenn der Anwalt zum Beispiel 10.000 statt 1000 € einfordert. Sind tatsächlich nur 1000 € angemessen und wird dies vom Richter auch so entschieden, trägt der Mandant 9/10 der Kosten von Gericht und 2 Anwälten aus Gebühren in Höhe von 10.000 €. Wären nur 1000 € eingeklagt worden, hätte der Mandant voll obsiegt und keinerlei Kosten zu tragen gehabt.

Achten Sie daher darauf, dass keine überzogenen Anträge gestellt werden und Sie von einem Anwalt beraten werden, der auch über die Kompetenz verfügt, Sie sachgerecht über eine realistische Einschätzung ihrer Forderung zu beraten.

Kostenbewusste und Faire Beratung

Strategische Prozessführung

Kostensparen durch strategische Prozessführung!

Zur Kunst der Prozessführung zählt auch die Fähigkeit, vermeidbare Prozesse nicht führen zu müssen. Wer schon im vorgerichtlichen Verfahren als Anwalt überzeugend auftritt und die Angelegenheit zu einem Ergebnis bringt, reduziert das Prozesskostenrisiko für seinen Mandanten auf Null. 

Ist der Prozess nicht vermeidbar, ist dafür zu sorgen, dass der eigene Mandant möglichst wenige Verfahrenskosten, am besten gar keine Kosten zu tragen hat. Das ist zunächst durch geschickte Antragstellungen (siehe oben Streitwertfestlegung) umzusetzen. Darüber hinaus lassen sich auch im laufenden Verfahren Kosten vermeiden. 

Kostenverursacher sind häufig breitgestreute Beweisanträge mit einer unnötigen Zahl an Zeugen oder überflüssigen Gutachtensanträgen. Das alles kostet und bringt am Ende vielleicht doch keine Vorteile für den Mandanten. Eine präzise Herausarbeitung der Rechtslage ermöglicht auch eine präzise Beschränkung der Beweisanträge auf die entscheidenden Punkte. Das ist wesentlich effizienter und erfolgversprechender, als mit der Schrotflinte zu agieren und zu hoffen, dass die Beweisaufnahme einen Zufallstreffer ergeben wird. 

Für den Anwalt ist das natürlich eine manchmal aufwändige und verantwortungsvolle Angelegenheit. Präzise und auf das notwendige beschränkte Beweisanträge werden aber von allen Richtern geschätzt.  Und das ist für den eigenen Mandanten jedenfalls nicht zum Nachteil.