EDWIN REICHERT
Kanzlei für strategische Prozessführung
und Instanzenverfahren
KOMPETENZ RUND UM DIE IMMOBILIE
Baurecht, Architektenrecht, Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Maklerrecht, Nachbarrecht
Immobilienrecht aus einer Hand
Zusammenhänge beachten!!!
Baurecht, Architektenrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht, Nachbarrecht
Immobilienrecht aus einer Hand
Zusammenhänge beachten!!!
Immobilienrecht hat viele Facetten
Immobilienrecht im engeren Sinne erfasst alle Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Belastung und der Veräußerung von Grundstücken, Häuser oder Eigentumswohnungen. Sehr wichtig für die rechtliche Aufarbeitung dieser Bereiche sind Kenntnisse des gesamten Rechtsbereichs.
Allgemeines
Zivil- und Prozessrecht
Auch das Immobilienrecht wird vom Allgemeinen Zivilrecht stark überlagert. Das Immobilienrecht ist ein spezialisiertes, aber kein isoliertes Rechtsgebiet. Eine Vielzahl der entstehenden Rechtsfragen müssen mit Hilfe des allgemeinen Zivilrechts gelöst werden. Und natürlich gilt für diese Rechtsgebiete auch das Prozessrecht der Zivilprozessordnung (ZPO).
Suchen Sie sich einen Berater, der auch diese Bereiche beherrscht!
Planen, Bauen, Kaufen, Verkaufen
Das Baurecht wird üblicherweise in 2 große Bereiche unterteilt: Das Private Baurecht und das Öffentliche Baurecht. Im öffentlichen Baurecht ist das Verwaltungsrecht der Behörden geregelt, das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen der Baubeteiligten untereinander.
Da meine Kanzlei zivilrechtlich ausgelegt ist, befasse ich mich insbesondere mit nachfolgenden Rechtsbereichen:
Privates Baurecht
Hier ist von besonderer Relevanz das vertragliche Baurecht (Werkverträge mit Handwerkern, Mängelrechte, Technische Anforderungen..., Kaufverträge )
Und Spezialrecht VOB
Architektenrecht
Hier geht es vor allem um Pflichten und Rechte des Architekten in der Bauplanung und/oder Bauüberwachung. Häufiger Streitpunkt sind Honorarforderungen. Für Architekten gilt das besondere Honorarrecht der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Häufige Streitfragen sind auch die Voraussetzungen einer Architektenhaftung.
Bauträgerrecht
Ein Bauträgervertrag verpflichtet den Bauträger gegenüber dem Käufer zur Eigentumsverschaffung an einem Grundstück bzw. an Miteigentumsanteilen hieran sowie zur Errichtung eines bestimmten Bauwerks auf diesem Baugrundstück.
Schwerpunkt ist daher Kaufrecht und/oder Werkvertragsrecht mit allen damit verbundenen Rechtsfragen (Mängel, Zahlungsregelungen, Bauverzögerungen ...)
Grundstücksrecht
Das Grundstücksrecht wird vor allem für den Erwerb und Verkauf, die Belastung oder Versteigerung von Grundstücken und Immobilien relevant. Wichtige Bereiche sind das Grundbuchrecht (GBO und BGB). Dort finden sich zahlreiche Regelungen über das Bestehen und vor allem die Wirksamkeit von Grundstücksrechten.
Wichtige Bereiche sind:
Mängelgewährleistung im Grundstücksrecht, Grundbucheintragungen,
Eigentums- und Erbbaurecht, Kreditsicherungsrecht an Grundstücken (Hypothek und Grundschuld), Nachbarrecht (Grunddienstbarkeiten)
Finanzierungsrecht
Das Grundstücksrecht wird vor allem für den Erwerb und Verkauf, die Belastung oder Versteigerung von Grundstücken und Immobilien relevant.
Maklerrecht
Nicht jeder findet seine Immobilie ohne professionelle Hilfe und muss dafür natürlich auch bezahlen. Daraus entwickelt sich nicht selten Streit über die Angemessenheit oder Berechtigung des Maklerlohns oder aber auch der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten.
Leben in/mit der Immobilie
Das Leben in einer oder mit einer Immobilie erfasst über das Immobilienrecht im engeren Sinne hinaus zahlreiche weitere Rechtsgebiete. Wer eine Immobilie erworben hat oder in eine Immobilie eingezogen ist, wird mit verschiedenen Situation konfrontiert, die ihren Bezug zum Immobilienrecht haben.
Sie haben Nachbarn? Sie leben in einer Eigentümergemeinschaft? Sie sind Mieter/Pächter oder Vermieter/Verpächter? Dann werden Sie auf jeden Fall mit einer Vielzahl von Rechtsfragen befasst sein, die ihren Ausgangspunkt darin haben, dass in der Immobilie haben.
Wohnungseigentums recht
Sie besitzen ein Objekt, das Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist? Dann haben Sie sicherlich schon erfahren, dass es hier besondere Regeln und Entscheidungswege gibt, die die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander und mit dem Verwalter regeln. Leider sind auch Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern über ihre Rechte und Pflichten verbreitet anzutreffen.
Ich habe Ihnen einige Informationen zusammengestellt und berate und vertrete Sie selbstverständlich darüber hinaus in allen Fragen, die sich aus dem Gemeinschaftsrecht der Wohnungseigentümer ergeben.
Als Richter habe ich dieses Rechtsgebiet einige Jahre mit großer Intensität und besonderem Interesse für die zwischenmenschlichen Problemen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft betrieben.
Mietrecht/Pachtrecht Nutzungsrechte
Egal auf welcher Seite Sie stehen! Wenn ein Immobilienobjekt vom Eigentümer einer anderen Person überlassen wird, entsteht eine Rechtsbeziehung mit Regelungsinhalten, die ausschließlich für die Nutzungsüberlassung gelten. Ob das ein Mietverhältnis, ein Pachtverhältnis oder ein vertraglich nicht näher geregeltes Nutzungsverhältnis ist, ist letztlich egal. Es entsteht immer ein komplexes Rechtsverhältnis mit gegenseitigen Rechte und Pflichten, die oft nicht ganz einfach zu verstehen sind.
Als Richter habe ich schon eine Vielzahl von Verfahren rund um das Mietrecht/Pachtrecht bearbeitet. Ich kenne die rechtlichen und prozessualen Finessen dieses Rechtsgebiets.
Als Anwalt vertrete ich sowohl Eigentümer, die ihr Objekt vermieten oder verpachten, als auch die Mieter oder Pächter eines Objekts.
Nachbarrecht
Irgendwo endet jede Grundstücksgrenze. Deswegen hat auch jeder Grundstückseigentümer oder Grundstücksnutzer einen Nachbarn, mit dem er sich abstimmen muss. Es gibt viele Varianten an Streitigkeiten, die sich aus der nachbarschaftlichen Beziehung ergeben können: Verlauf der Grundstücksgrenze? Überbau? Überwuchs (Überhang)?Lärmbelästigung? Geh- und Fahrtrechte? …
Hier greifen teilweise Nachbargesetze, oft genug muss aber auch im Einzelfall entschieden werden, welche Rechte welcher Nachbar hat.
Ich vertrete Sie auch bei Rechtsproblem aus dem Nachbarrecht. Mein Erfahrungswissen als Richter kann ich auch hier zu Ihrem Vorteil einsetzen.
Wichtig ist mir, dass es vor allem in diesem Bereich nicht nur um die rein juristische Betrachtung gehen darf. Nachbarn müssen auch noch nach der Lösung eines Rechtsproblems nebeneinander weiter leben. Hier gilt es daher in besonderen Maße auch einen Blick in die Zukunft zu richten. Ich werde deshalb darauf achten, dass sich die Streitsituation durch mein Auftreten nicht noch verschlimmert und werde versuchen, eine Lösung zu finden, die zu einer erträglichen Zukunft mit dem Nachbarn führt.
Haftungsrecht
Sie sind Immobilieneigentümer, Mieter oder Pächter? Dann sind Sie auch für die Sicherheit des Grundstücks/Gebäudes/Wohnung verantwortlich. Sie haften, wenn jemand wegen einer Nachlässigkeit von Ihnen Schaden erleidet. Lesen Sie daher auch meine Seite zum Haftungsrecht
WAS SIE VON MIR ERWARTEN DÜRFEN
Mein letztes Aufgabenfeld als Vorsitzender Richter war die Leitung der Baukammer des Landgerichts Kempten. In dieser Kammer sind alle Verfahren konzentriert, die Bezug zum Baurecht (Baurecht allgemein, Bauträgerrecht, Architektenrecht) haben. Bei allen Mitgliedern einer solchen Kammer werden besondere Fachkenntnisse im Baurecht vorausgesetzt.
Ich verfüge daher über ein umfangreiches und aktuelles Fachwissen rund um das Baurecht. sie dürfen von mir daher eine kompetente Beratung und Vertretung auf aktuellem Wissenstand erwarten.
Das erforderliche Fachwissen zu den weiteren Bereichen des Immobilienrechts ist durch Bearbeitung allgemeiner Zivilrechtsfälle ohnehin vorhanden und präsent. Ich habe eine Vielzahl von Verfahren aus dem Bereich des Mietrechts/Pachtrechts bearbeitet, war im Nachbarrecht und Maklerrecht tätig und war spezialisierter Richter im Wohnungseigentumsrecht.
Von mir dürfen Sie aber auch erwarten, dass ich die weiteren Anforderungen beherrsche, die das Immoblienrecht kennzeichnen: Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, Verhandlungssicherheit, Überzeugungskraft und Standhaftigkeit.
Fragen und Antworten
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