Beratungshilfe

Staatliche Kostenerleichterung

Sie benötigen eine rechtliche Beratung, können aber die Kosten hierfür nicht aufbringen? 

Für diese Situation gibt es einen rechtlichen Anspruch auf die sogenannte Beratungshilfe. Das bedeutet, dass sie sich in rechtlichen Dingen mit staatlicher Kostenhilfe einen fachkundigen Rat einholen können. Wenn es nicht ausreicht, dass Ihnen ein Rat erteilt wird und Sie ihre Rechte auch gegenüber Dritten geltend machen müssen, umfasst die Beratungshilfe auch Ihre außergerichtliche Vertretung

Wer bekommt Beratungshilfe?

Das hängt zunächst von Ihren Einkommensverhältnissen ab. Es gibt staatliche Vorgaben und Berechnungshilfen, anhand derer Festgestellt werden kann, wer die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Beratungshilfe erfüllt.

Als weitere Voraussetzung muss die Rechtslage so sein, dass ein sachlich gerechtfertigter Grund für die Notwendigkeit einer rechtlichen Beratung erkennbar ist. Die Hürde ist hier nicht allzu hoch gesetzt. Das Begehren einer Rechtsauskunft darf lediglich nicht „mutwillig“ sein. 

Wo bekommt man Beratungshilfe?

Einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe erhalten Sie vom örtlich zuständigen Amtsgericht ihres Wohnorts. Der dortige Rechtspfleger prüft ihre Angaben und stellt Ihnen dann den Berechtigungsschein aus. Mit diesem können Sie einen Rechtsanwalt ihrer eigenen Wahl aufsuchen.

Gibt es eine eigene Kostenbeteiligung?

Das lässt sich nicht allgemein sagen der Prozessfinanzierer wird Ihnen eine Beteiligungsquote anbieten, die abhängig vom übernommenen Risiko und auch von der Höhe der erzielten Summe ist.

Welche Kosten muss ich selbst tragen?

Die Kosten der Beratung sind über den ausgehändigten Berechtigungsschein abgegolten. Für Sie selbst fällt lediglich noch eine kleine Gebühr In Höhe von 15 € inklusive Mehrwertsteuer an, die sie dem Anwalt bezahlen müssen (Handgeld).