RECHTSANWALT EDWIN REICHERT

Kanzlei für strategische Prozessführung
und Instanzenverfahren

HAFTUNGSRECHT

ANWALTSHAFTUNG

RECHTSANWALT EDWIN REICHERT

Kanzlei für strategische Prozessführung
und Instanzenverfahren

HAFTUNGSRECHT

ANWALTS-
HAFTUNG

ANWALTSHAFTUNG

DER RECHTSANWALT UND SEINE PFLICHTEN

Die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Anwalts sind hoch. Er schuldet eine Prüfung der Rechtslage, eine darauf aufbauende sorgfältige Beratung des Mandanten und eine Vertretung nach außen, die die Rechte des Mandanten zuverlässig wahrt.

Der Rechtsanwalt schuldet allerdings keine erfolgreiche Durchsetzung der Rechte seines Mandanten. Aus der Tatsache, dass ein Prozess verloren geht, kann daher noch nicht abgeleitet werden, dass der Anwalt auch hierfür haftet.

Prüfung der Rechtslage

Der Rechtsanwalt schuldet eine gründliche Prüfung der Rechtslage. Die Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage und der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird vorausgesetzt.

Er muss seinem Mandanten auf dieser Basis beraten und ihn darüber hinaus auch vor voraussehbaren und vermeidbaren Risiken warnen.

Der sicherste Weg

Der Rechtsanwalt schuldet seinem Mandanten eine Prüfung, ob und gegebenenfalls auf welchem Weg das gewünschte Ziel erreicht werden kann. Gibt es mehrere Möglichkeiten, so hat der Anwalt seinen Mandanten hierüber aufzuklären. Trifft er selbst eine Maßnahme, so gilt der Grundsatz des „sichersten Wegs“ d.h. er muss für seinen Mandanten die erfolgversprechendste Maßnahme ergreifen.

Haftungsgrund

Der Anwalt haftet, wenn er die für ihn geltenden Sorgfaltspflichten nicht beachtet hat. Er haftet sowohl für eine fehlerhafte Rechtsberatung als auch für eine mangelhafte Durchsetzung der Rechte des Mandanten. Unkenntnis entlastet ihn nicht.

Der Anwalt ist auch für einen ordnungsgemäßen Kanzleibetrieb verantwortlich.

Haftungsumfang

Ohne Schaden keine Haftung! Der Anwalt haftet nur, wenn der Mandant ohne den Fehler des Anwalts das gewünschte Ziel erreicht, insbesondere den Prozess gewonnen hätte.

Ist dies der Fall, so hat er seinen Mandanten schadlos zu stellen, und im das ersetzen, was dieser bei ordnungsgemäßer Beratung erhalten hätte.

 

Meine Kompetenz

Aufgrund meiner früheren Tätigkeit als Richter habe ich besondere Kenntnissen und Erfahrungen in der Bearbeitung von Haftungsfällen aus dem Bereich der Beraterhaftung (siehe Beraterhaftung), die mir auch bei der Bearbeitung von Haftungsansprüche gegen Rechtsanwälte  oder der Abwehr von Haftungsansprüchen zugute kommen. Speziell im Bereich der Anwaltshaftung kommt außerdem dem Bereich der Prozessführung ein besonderer Stellenwert zu. Geht es doch häufig um verloren gegangene Prozesse. Hier können Sie von meinen besonderen Kenntnissen des Prozessrechts besonders profitieren. 

Als Mitglied einer Berufungskammer beim Landgericht und eines Berufungssenats beim Oberlandesgericht
habe ich gelernt, Prozesse auf eine fehlerhafte Prozessführung zu überprüfen.

Natürlich verfüge ich auch über die Kompetenz zur Überprüfung der außergerichtlichen Vertretung und Beratung eines Rechtsanwalts. Hier sehe ich meinen besonderen Vorteil für Sie darin, dass ich über die Kenntnisse zum Umfang der Rechte und Pflichten eines Anwalts (Haftungsrecht) hinaus in weiten Bereichen des Zivilrechts das jeweilige Rechtsgebiet, welches Gegenstand der anwaltlichen Beratung war, beherrsche. 

Mein Angebot an Sie

Ich übernehme die Vertretung und Beratung bei Problemen und Haftungsfragen im Zusammenhang mit einer anwaltlichen Tätigkeit. Ich biete dies sowohl für betroffene Mandanten als auch für Kolleginnen und Kollegen an, die von Mandanten oder Versicherungen in Anspruch genommen werden. Ich überprüfe vorhandene Akten mit Akribie und meinem Erfahrungswissen und kläre auf, „wie es eigentlich hätte laufen müssen“.

Fragen und Antworten

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