Prozessfinanzierung

Prozesskostenrisiko abwälzen!

Sie führen Ihren Prozess und das Risiko des Misserfolges trägt ein Anderer? Zu schön um wahr zu sein?

Doch das geht! Inzwischen gibt es mehrere seriöse Anbieter, die das Kostenrisiko der Prozessführung übernehmen. Das Prinzip ist einfach der Prozessfinanzierer übernimmt die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung und erhält im Gegenzug im Erfolgsfall einen Teil des erzielten Erlöses.

Ob es zu einer solchen Risikoübernahme in Ihrem Fall kommt, ist eine reine Verhandlungsangelegenheit. Der Prozessfinanzierer prüft natürlich eingehend das mit Ihrem Fall verbundene Prozessrisiko und entscheidet dann, ob es für ihn voraussichtlich lohnt. Wenn ja, macht er Ihnen ein Angebot.

Ob Sie von der Möglichkeit der Prozessfinanzierung Gebrauch machen sollen/wollen?
Das entscheiden allein Sie! Hier sind einige Gedanken als Entscheidungshilfe.

Welche Fälle werden übernommen?

Prozessfinanzierer werden in aller Regel erst ab einem Mindeststreitwert von 10.000,00 €, mehrfach auch erst ab 50.000,00 € tätig.

Voraussetzung ist weiter ein für den Prozessfinanzierer akzeptables Prozessrisiko, vor allem aber auch eine Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Gegner gegebenenfalls auch in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Wie riskant darf der Prozess sein?

Prozessfinanzierer übernehmen die Finanzierung nur für Prozesse, bei denen die Erfolgswahrscheinlichkeiten über 50 % liegen. Bezeichnend ist der Ausspruch eines Vorstandsvorsitzenden einer Prozessfinanzierungsgesellschaft

„Bei 50/50 Chancen können wir auch ins Kasino gehen.“

Für Sie bedeutet das dann natürlich auch, Dass sie von einer Forderung etwas abgeben müssen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Erfolgreich durchgesetzt werden kann.

Wie hoch ist die Beteiligungsquote?

Das lässt sich nicht allgemein sagen der Prozessfinanzierer wird Ihnen eine Beteiligungsquote anbieten, die abhängig vom übernommenen Risiko und auch von der Höhe der erzielten Summe ist.

Welche Kosten muss ich selbst tragen?

Sie müssen zunächst einen Rechtsanwalt beauftragen, der Ihnen einen Klageentwurf fertigt. Dessen Kosten müssen Sie zunächst selbst tragen. Wenn der Prozessfinanzierer übernimmt, gehen diese Kosten in aller Regel in die Prozesskosten ein, die vom Prozessfinanzierer übernommen werden.

Achten Sie darauf, dass dies in Ihrem Fall nicht anders geregelt wird,

Wie erhöhe ich meine Erfolgschancen?

Zunächst sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens suchen, der auch in der Lage ist, den Klageentwurf überzeugend zu formulieren. Das erhöht die Chance, dass sich der Prozessfinanzierer am Fall beteiligt deutlich. Achten Sie auch darauf, dass Ihr Anwalt auch in der Lage ist, gegenüber dem Prozessfinanzierer die Erfolgschancen der Klage unter Berücksichtigung der zu erwartenden prozessrechtlichen Probleme zu rechtfertigen.

Bei Kostenübernahme sollten Sie Wert darauf legen, dass der Anwalt Ihres Vertrauens den Prozess führt. Interessenskonflikte zwischen Ihnen und dem Prozessfinanzierer sind nämlich nicht ausgeschlossen. 

Wenn Sie gegen eine Versicherung klagen, sollten Sie außerdem darauf achten, dass der Prozessfinanzierer keine Konzerntochter dieser Versicherung ist.