Kanzlei für strategische Prozessführung
und Instanzenverfahren
KOMPETENZ RUND UM DIE IMMOBILIE
Privates Baurecht
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Privates Baurecht - Worum geht`s
Privates Baurecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, das sich nicht mit kurzen Worten eingrenzen lässt. Es geht im Wesentlichen um alle rechtlichen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Errichtung einer Immobilie (Eigentumswohnung, Haus) zu beachten sind. Es geht ferner um Aufträge, die im Zusammenhang mit Renovierungen o.ä. zu sehen sind.
Zum Tragen kommen viele Rechtsvorschriften aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts (Vertragsrecht! Gewährleistungsrecht!), aber auch Spezialregelungen, die speziell das Baurecht betreffen.
Abzugrenzen ist das private Baurecht vom öffentlichen Baurecht (zum Beispiel Baugenehmigung, Beachtung öffentlich-rechtlicher Sicherheitsanforderungen, gewerberechtliche Genehmigungen …). Hierbei handelt es sich um Verwaltungsrecht, weshalb ich Ihnen einen Rechtsanwalt empfehle, der sich speziell mit diesem Rechtsbereich befasst.
Privates Baurecht erfasst Rechtsbeziehungen mit und unter Handwerkern, Bauträgern, Architekten, Bauherren, Käufern, Vekäufern.
Der
Bauherr
Der Bauherr ist die zentrale Person des Baurechts. Er ist mit den anderen Beteiligten in unterschiedlicher Weise, vor allem im Rahmen von Dienstverträgen und Werkverträgen verbunden. Für ihn kommt es im wesentlichen darauf an, gegen die vereinbarten Zahlungen auch eine ordentliche Leistung zu erhalten.
Typische Rechtsprobleme, die auf Sie als Bauherr zukommen können: Mängel, Preisregelungen, Bauverzögerungen, Verantwortlichkeiten am Bau usw.
Der
Handwerker
Im Rahmen eines Bauvorhabens wird der Handwerker meist im Rahmen eines Werkvertrags tätig. Steht die Montageleistung deutlich im Hintergrund, kann auch ein Kaufvertrag vorliegen.
Im Baurecht sitzt der Handwerker leider allzu oft „zwischen den Stühlen“. Auf ihn wirken Bauherrn, Architekt und Bauträger ein. Ein weiterer Punkt, der einem Handwerker das Leben schwer macht: Die Qualität seines Gewerks ist teilweise abhängig von Vorleistungen anderer Handwerker oder wird durch nachfolgende Handwerker beeinträchtigt.
Typische Rechtsfragen, die den Handwerker betreffen: Handwerkerlohn, Mängeleinreden, Zahlungsverweigerungen, Anzuwendende DIN-Vorschriften, VOB-Regelungen, Haftungsfragen, Verbraucherschutz.
Der
Bauunternehmer
Der Bauunternehmer ist in unterschiedlicher Weise verantwortlich. Als Generalbauunternehmer trägt er die Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben. Als Bauträger hat er sowohl die wirtschaftliche Verantwortung als auch die technische Verantwortung für sein Bauprojekt. Als Subunternehmer steht er in vertraglichen Beziehungen zum Hauptunternehmer.
Typische Rechtsfragen: Vertragsgestaltung, Mängeleinreden, Zahlungsverzögerungen, spezielle Bauvorschriften, Haftungsfragen
Der
Architekt
Die Rechte und Pflichten des Architekten sind in aller Regel in einem Architektenvertrag festgelegt. Der Umfang der Beauftragung hängt von der getroffenen Vereinbarungen ab. Er kann von der Bauplanung über die Bauüberwachung bis hin zur Schlussabrechnung mit allen Handwerkern gehen.
Das vereinbarte Honorar richtet sich nach den besonderen Regeln der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Typische Rechtsfragen: Geschuldeter Leistungsumfang, Honorar, Haftung für Mängel, Planung- und Ausführungsfehler.
Verkäufer/
Käufer
Der Kauf und Verkauf einer Immobilie gehört nicht zum Baurecht im engeren Sinne. Rechtsfragen aus diesem Bereich sind nach dem allgemeinen Zivilrecht und hier insbesondere nach dem Kaufrecht zu beantworten.
Teilweise gibt es für grundstücksbezogene Rechtsgeschäfte Sonderregelungen, insbesondere die notarielle Beurkundungspflicht für alle Bereiche der Grundstücksveräußerung.
Brauche ich einen Rechtsanwalt?
Ein reibungsloser Bauablauf benötigt natürlich keinen Rechtsanwalt. Es ist wie bei Versicherungen aller Art. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, hat man Geld ausgegeben, ohne von einer Gegenleistung zu profitieren.
Kommt es zu Konflikten sieht es schon anders aus. Dann ist es für alle Beteiligte von Vorteil, wenn die Rechtslage sorgfältig vorbereitet ist. Oft kann durch eine überzeugende Darstellung der Rechtslage ein Konflikt schon im Keim erstickt werden. Und grundsätzlich sollten im Voraus eindeutige Vereinbarungen formuliert werden. Sie sind das beste Mittel, Konflikte insgesamt zu vermeiden. Generell sollten sich daher Unternehmer, aber auch Verbraucher schon im Vorfeld eines Bauvorhabens überlegen, ob sie einen Rechtsanwalt zur Prüfung der Verträge hinzuziehen möchten.
Für den Unternehmer stellt sich hier auch die grundsätzliche Frage, ob er Streitigkeiten dadurch vermeiden will, dass er allgemein verwendbare rechtssichere und juristisch klar formulierte Verträgen vorbereiten lässt.
Für den Verbraucher stellt sich die Frage, ob er für sein Bauvorhaben auf die Absprachen mit den von ihm ausgesuchten Vertragspartnern vertrauen will oder nicht. Das ist ein Risiko, dass jeder Bauherr für sich selbst entscheiden muss.
Bei Verträgen mit Grundstücksbezug (z.B. Kaufvertrag) steht natürlich auch der beurkundende Notar als Beratungsinstanz zur Verfügung. Dieser ist gem. § 14 BNotO bei seiner Beratung zwar zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, wird aber nicht überprüfen, ob mit der vertraglichen Ausgestaltung auch alle Ihre Interessen gewahrt sind.
Neutralität heisst eben auch, dass eine Interessenvertretung gerade nicht erfolgt.
Eine anwaltliche Beratung sichert dagegen die Wahrnehmung Ihrer individuellen Interessen. Dieser Aspekt sollte gerade auch beim Bauträgervertrag und beim Kauf von Wohnungseigentum in Bezug auf die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung beachtet werden.
WAS SIE VON MIR ERWARTEN DÜRFEN
Sie dürfen von mir erwarten, dass ich auch Ihr Anliegen mit der mir eigenen Berufsauffassung vertrete. Ich vertrete sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, weil es für mich keine vorweggenommene Parteilichkeit gibt. Für mich zählt nur mein Mandant – egal aus welchem Lager er kommt. Als Richter habe ich gelernt, ein Rechtsgebiet von allen Seiten zu betrachten.
Darüber hinaus habe ich gelernt, Verhandlungen ergebnisorientiert und erfolgreich zu führen und mich auch in der Diskussion mit anderen Spezialisten des Baurechts durchzusetzen. Mit meinem prozessualen Erfahrungswissen kann ich außerdem eine realistische Prognose über den Ausgang eines eventuellen Gerichtsverfahren aufstellen. Für außergerichtlichen Verhandlungen ist dies eine exzellente Voraussetzung, um die erfolgreichste Verhandlungsstrategie zu finden.
Ich fokussieren mich nicht nur auf die rechtlichen Aspekte eines Mandats. Ich berücksichtige für Sie auch wirtschaftliche, oft auch persönliche Aspekte. Ich bin Ihnen auch in diesen Bereichen ein kompetenter Ratgeber. In zahlreichen Vergleichsverhandlungen des Baurechts habe ich gelernt, dass es gerade hier über die juristischen Fragen hinaus auch um wichtige wirtschaftliche Aspekte, oft auch um persönliche Dinge geht.
Wenn Sie als Mandant frühzeitig kommen, können wir auch noch Strategien ausarbeiten, damit sich die Sache rasch entspannt und sich die Situation zu Ihren Gunsten entwickelt.
Sie benötigen eine Beratung, eine juristische Expertise oder wollen
einen Vertrag prüfen oder ausarbeiten lassen?
Ich kläre Sie über rechtliche Möglichkeiten der Ausgestaltung von Verträgen aller Art im Zusammenhang mit Bauvorhaben, Architektenleistungen oder Handwerkerleistungen auf. Verträge nach VOB- oder BGB-Recht? Ich kläre das für Sie.
Keine Beratung erfolgt über steuerliche Auswirkungen oder gesellschaftsrechtliche Ausgestaltungen. Hier gibt es Spezialisten, die sie wegen der weitreichenden Folgen zu Rate ziehen sollten.
Es bahnt sich ein Streit an oder sie befinden sich bereits im Streit
mit einem Baupartner
Kommen Sie möglichst frühzeitig zu mir. Ich kläre sie über die Rechtslage auf, setze mich für sie ein und versuche das Beste für sie herauszuholen. Ihr Erfolg ist mein Ziel. Sie dürfen von mir erwarten:
Akribische Sachverhaltsfeststellung
Im Baurecht spielen oft individuelle Abreden und besondere vertragliche Vereinbarungen eine wichtige Rolle. Hinzu kommt die oft notwendige, meist aber nur schwer darstellbare Feststellung der tatsächlichen Abläufe vor Ort auf der Baustelle. Hier gerät man vor Gericht schnell in Beweisnot!
Das bedeutet für mich, dass ich von Anfang an Wert darauf lege, dass mir mein Mandant möglichst detailliert den Sachverhalt aus seiner Sicht, aber auch die mögliche Darstellung der Gegenseite schildert. Nur so kann ich feststellen, wo es gilt, noch Beweise zu sammeln und wie die Rechtslage voraussichtlich zu bewerten ist.
Notwendige Beweissicherung
Es nützt wenig, wenn mein Mandant und ich wissen wie es tatsächlich war. Vor Gericht ist über streitige Fragen Beweis zu führen und das schafft am Besten der, der schon im Vorfeld weiß, worauf es ankommen wird und welche Beweise zu sichern sind.
Hier kommt Ihnen meine Prozesserfahrung als sachbearbeitender Richter in Bausachen zugute. Je nach Bedeutung der Sache, grundsätzlich aber immer nur nach Absprache, kann ich für Sie eine gerichtliche Beweissicherung beantragen. Ferner kann ich die Erstellung von Gutachten zur Sachverhaltsaufklärung veranlassen und erkläre ihnen, welche sonstigen Beweise (Fotodokumentation, Zeugenermittlung usw.) zu beschaffen sind.
Je früher Sie zu mir kommen, umso höher werden Ihre Erfolgschancen sein.
Rechtliche
Expertise
Mit der Feststellung der Tatsachengrundlagen geht einher, dass ich für Sie über die Erstberatung hinaus die Rechtslage noch tiefer prüfen und ihre Erfolgschancen konkreter einschätzen werde. Jetzt kann auch näher geprüft werden, welche Spezialregeln aus dem Baurecht möglicherweise zur Anwendung kommen. Ich kläre Sie auf und wir besprechen gemeinsam die anschließenden Schritte.
Außergerichtliche Verhandlungen
Bauprozesse sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Außergerichtliche Verhandlungen mit dem Ziel einer vergleichsweisen Lösung des Konflikts sollten – solange dies noch aussichtsreich erscheint –Vorrang haben. Ich führe diese Verhandlungen für Sie zielsicher und kompetent. Über die Entwicklung halte ich Sie stets auf dem Laufenden und berücksichtige selbstverständlich Ihre Zielsetzungen und Schmerzgrenzen.
Bauprozesse
führen
Lässt sich ein Bauprozess nicht vermeiden, so werde ich diesen für Sie mit all meiner Erfahrung und meinen Kenntnissen des Prozessrechts führen. Sie werden erfahren, wie vorteilhaft sich ein geschicktes vorgerichtliches Auftreten auswirken wird und wie ein Prozess von Anwaltsseite in Ihrem Sinne gesteuert werden kann. Eine Erfolgsgarantie kann ich natürlich nicht geben, aber ich kann das Bestmögliche für Sie herausholen.
Lesen Sie auch mein Konzept zur strategischen Prozessführung!
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Die Kunst der Prozessführung
Mit Strategie zum Erfolg
Fragen und Antworten
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