Rechtsschutzversicherung
Wohl dem, der eine hat!
Ob eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, muss jeder für sich selbst entscheiden. Es ist eine Investition, über deren Sinnhaftigkeit erst im Nachhinein entschieden werden kann. Wer aber in einem größeren Prozess sich auf eine Rechtsschutzversicherung stützen kann, weiß, wie erleichternd es ist, die zu treffenden prozessualen Entscheidungen ohne Rücksicht auf die entstehenden Kosten fällen zu dürfen. Auch als Jurist habe ich selbst seit vielen Jahren eine Rechtsschutzversicherung und diese auch schon sinnvoll einsetzen können.
Welche Fälle werden übernommen?
Die Rechtsschutzversicherung tritt in den Fällen ein, für die sie einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben. Das können sowohl einzelne Versicherungspakete für bestimmte Rechtsbereiche sein als, auch ein großzügiger und Rundumschutz.
Bei allen Verträgen muss aber genau hingeschaut werden, welche einzelnen Risiken vom Versicherungsschutz ausgenommen worden sind. Das ist oft genug leider mehr als der Versicherungsnehmer erwartet hat.
Was zahlt die Versicherung?
Die Rechtsschutzversicherung bezahlt die Gebühren der Rechtsanwälte und des Gerichts, die Entschädigungen für Zeugen, die Kosten des Sachverständigen und des Gerichtsvollziehers. In der Regel sind damit die gesamten Prozesskosten abgedeckt. Übernommen werden diese allerdings nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Diese ist in der Regel aber ausreichend bemessen.
Welche Kosten bleiben bei mir?
Als Versicherungsnehmer haben sie nach erteilter Deckungszusage keine Kosten zu tragen und auch keine Vorschüsse zu leisten. Das übernimmt die Versicherung für Sie.
Der Versicherungsnehmer ist deshalb an den Kosten lediglich mit der vereinbarten Selbstbeteiligung beteiligt.
Selbst diese Selbstbeteiligung können Sie sich sparen, wenn es Ihnen genügt, auf eine eher allgemeine Rechtsfrage eine Rechtsauskunft zu erhalten. Viele Versicherungen bieten für solche Fälle eine kostenlose anwaltliche Telefonberatung an. Fragen Sie in geeigneten Fällen einfach nach.
Deckungszusage
Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist die vorherige Erteilung der sogenannten Deckungszusage. Die Versicherung bestätigt mit dieser Zusage, ob und in welchem Umfang für Ihren Fall Versicherungsschutz besteht.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Deckungszusage zu bekommen: Entweder Sie kümmern sich selbst darum oder Sie überlassen das Ihrem Anwalt.
Soll der Anwalt die Deckungszusage einholen, ist das eine zusätzliche Leistung, für die eigene Anwaltskosten entstehen. Diese Kosten werden nicht von ihrer Rechtsschutzversicherung getragen. Viele Anwälte erheben für die Einholung der Deckungszusage allerdings kein Entgelt. Fragen Sie aber vorsichtshalber nach.
Manches spricht dafür, dass der Versicherungsnehmer selbst die Deckungszusage einholt. Das kann telefonisch oder online erfolgen und begegnet in manchen Fällen einer großzügigeren Entscheidung, als die Anfrage eines Rechtsanwaltes. Der Versicherungsnehmer kann außerdem den örtlichen Versicherungsvertreter einschalten, der den Antrag wohlwollend unterstützen kann.
Was ist versichert?
Das kommt drauf an. Die Versicherungen bieten sowohl einen Rundumschutz als auch einzelne Rechtsschutzpakte an, mit denen der Versicherungsnehmer einzelne Risikobereiche bedarfsgerecht und kostengünstig absichern kann. Das sind zum Beispiel:
- Verkehrsrechtsschutz
- Eigentümer- und Mietrechtsschutz
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Selbstständige
Im jedem Einzelfall kommt es daher auf die Art des Versicherungsvertrags an. Beachten Sie aber immer auch die im Vertrag geregelten Risikoasschlüsse.
Wenn sich die Versicherung weigert
Will die Versicherung keine Deckungszusage erteilen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten dies überprüfen zu lassen:
Stichentscheid:
Wenn Ihr Vertrag dies vorsieht, können Sie einen sogenannten Stichentscheid verlangen. Das läuft dann so: Ihr Anwalt fertigt eine Stellungnahme in der er die Erfolgsaussichten erläutert und ggf. auch darlegt, warum die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. Die Kosten Ihres Anwalts übernimmt die Versicherung. Der nachfolgende Stichentscheid Wird von einem von der Versicherung beauftragten neutralen Rechtsanwalt gefällt und ist für beide Seiten bindend, sofern er ausreichend begründet wird.
Schiedsgutachten:
Sie können auch ein Schiedsgutachten erstellen lassen (§ 128 VVG). Den Gutachter bestimmt die Rechtsanwaltskammer. Wenn er zu Ihren Gunsten entscheidet , ist die Versicherung daran gebunden und trägt die Kosten des Gutachters.
Entscheidet er gegen Sie, müssen Sie den Gutachter zahlen. Deshalb ist der Stichentscheid für den Versicherungsnehmer vorteilhaft, sofern er diese Möglichkeit hat.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden, überprüft dieser, ob die Versicherung die Kosten übernehmen muss. Das Verfahren kostet nichts. Entscheidet er gegen den Versicherungsnehmer, kann dieser immer noch klagen. Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro ist die Entscheidung des Ombudsmanns für den Versicherer bindend.