Der Autokauf

Schief gelaufen?

Autokauf - Worum geht`s

Der Autokauf ist in der rechtlichen Betrachtung ein Kaufvertrag wie jeder andere auch. Es gilt daher allgemeines Vertragsrecht, insbesondere das Kaufvertragsrecht. Wenn Unternehmer und eine Privatperson beteiligt, gilt zusätzlich auch das Verbraucherrecht. In der Praxis geht es meist um vorhandene Mängel am Fahrzeug, immer wieder aber auch um den geschuldeten Preis. 

Eine wichtige Unterscheidung ist der Kauf von privat oder der Kauf von einem Händler. Beim Kauf vom Händler sind dessen Möglichkeiten vom Gesetzgeber eingeschränkt, den Kunden durch Allgemeine Geschäftsbedingungen zu benachteiligen. Es gelten sehr weitreichende, leider auch komplizierte Verbraucherschutzgesetze. Der Kunde ist aber auf jeden Fall bessergestellt, als wenn er von privat kauft.

Wie ist die rechtliche Ausgangslage?

 

 

Es kommt zunächst darauf an, ob ein Privatkauf, ein Kauf unter Unternehmern oder der Kauf einer Privatperson bei einem Händler vorliegt. Bei einem Kauf zwischen Privatpersonen oder zwischen Händlern sieht das Gesetz keine besonderen Schutzregeln vor. Es gilt allgemeines Kaufrecht. Beim  Kauf einer Privatperson bei einem Händler hält der Gesetzgeber dagegen sehr bedeutsame Verbraucherschutzregelungen bereit.

Wichtig: Es kommt nicht darauf an, ob sich der Händler als Privatperson ausgibt. Entscheidend ist, ob ein gewerblicher Verkauf vorliegt. Selbst eine „Privatperson“ kann als Unternehmer eingestuft werden, wenn sie in einem Umfang verkauft, der nicht mehr als „üblich“ angesehen werden kann.

Gewährleistung und
Garantie

 

 

Gewährleistung und Garantie sind juristisch zwei voneinander völlig unabhängige Schutzregelungen für den Käufer, werden aber häufig miteinander verwechselt.

Gewährleistungsrechte sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechte eines Käufers, für den Fall dass die Ware mangelhaft ausgeliefert worden ist. Garantie ist dagegen ein freiwilliges Haftungsversprechen (in der Regel des Produzenten), dass innerhalb der Garantiezeit für auftretende Mängel gehaftet wird. Der Gesetzgeber selbst sieht keine Garantie vor. Der Umfang der Garantie bestimmt sich deshalb ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt des Garantieversprechens.





Neu- oder
Gebrauchtwagen

Rechte und Pflichten beim Autokauf unterscheiden sich auch danach, ob ein Gebrauchtfahrzeug oder ein Neufahrzeug gekauft wird. Auch Händler dürfen zum Beispiel beim Gebrauchtfahrzeug grundsätzlich die Haftung für Sachmängel auf einen Zeitraum von einem Jahr beschränken. Ferner darf die Haftung für vorhandene Mängel ausgenommen werden, sofern diese im Kaufvertrag ganz konkret beschrieben werden. Die Haftung kann in bestimmten Fällen auf einfache Fahrlässigkeit beschränkt werden.
 
Grundsätzlich aber gilt für jeden Autoverkauf des Händlers an eine Privatperson eine sechsmonatige Schutzfrist für den Käufer, innerhalb der unterstellt wird, dass ein aufgetretener Mangel bereits von Anfang an vorhanden war. Dies führt im Gerichtsverfahren dazu, dass bei einem kurzfristig aufgetretenen Mangel, der Händler beweisen muss, dass er mangelfrei ausgeliefert hat. Ein unschätzbarer Vorteil für den klagenden Käufer!
 

Verbraucher-
Schutzrechte

 

 

Unzufrieden mit dem Kauf? Sie wollen den Kauf rückgängig machen? 

Wenn Sie als Privatperson von einem Unternehmer gekauft haben, gilt europäisches Verbraucherrecht. Und das hält zahlreiche Schutzregelungen für Verbraucher bereit, die Ihre Rechtsposition erheblich verstärken können.

Wichtige Sonderregelungen gelten zum Beispiel in den Bereichen: Widerrufsrechte, Gewährleistungsrechte, AGBs, PKW-Finanzierung, Leasing  usw.

Finanzierung, Leasing, Ratenzahlung

 

 

Nicht jeder  kann oder will den PKW-Kauf aus  vorhandenen Geldreservern bezahlen. Das wissen auch die Händler und bieten daher unterschiedliche Möglichkeiten an, die Kaufentscheidung durch Finanzierungsmöglichkeiten zu erleichtern: Leasing, Finanzierung, Ratenzahlung usw.

Für den Käufer bedeutet dies, dass er weiterer Verträge unterzeichnen muss, aus denen weitere Rechte und Pflichten resultieren. Auch für Streitfälle bietet die Finanzierungsvereinbarung sowohl weiteren Zündstoff, als auch  weitere Schutzrechte für den Käufer.

Erfahrung die zählt!

WAS SIE VON MIR ERWARTEN DÜRFEN

Egal ob Sie Privatperson oder Händler sind, Sie dürfen von mir eine fachkundige Beratung erwarten, die alles Wesentliche berücksichtigt. Für die Beurteilung der Rechtslage rund um den Autokauf kommt es vorrangig auf die Kenntnisse des allgemeinen Vertragsrechts, des Haftungsrechts und des Verbraucherrechts an. 
 
Auch hier kann ich mein Erfahrungswissen aus der Tätigkeit als Zivilrichter und der Bearbeitung einer Vielzahl von Rechtsfällen aus diesen Bereichen zu Ihren Gunsten wirkungsvoll einsetzen.
 

Fragen und Antworten

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