Der Autokauf
Schief gelaufen?
Autokauf - Worum geht`s
Der Autokauf ist in der rechtlichen Betrachtung ein Kaufvertrag wie jeder andere auch. Es gilt daher allgemeines Vertragsrecht, insbesondere das Kaufvertragsrecht. Wenn Unternehmer und eine Privatperson beteiligt, gilt zusätzlich auch das Verbraucherrecht. In der Praxis geht es meist um vorhandene Mängel am Fahrzeug, immer wieder aber auch um den geschuldeten Preis.
Eine wichtige Unterscheidung ist der Kauf von privat oder der Kauf von einem Händler. Beim Kauf vom Händler sind dessen Möglichkeiten vom Gesetzgeber eingeschränkt, den Kunden durch Allgemeine Geschäftsbedingungen zu benachteiligen. Es gelten sehr weitreichende, leider auch komplizierte Verbraucherschutzgesetze. Der Kunde ist aber auf jeden Fall bessergestellt, als wenn er von privat kauft.
Wie ist die rechtliche Ausgangslage?
Es kommt zunächst darauf an, ob ein Privatkauf, ein Kauf unter Unternehmern oder der Kauf einer Privatperson bei einem Händler vorliegt. Bei einem Kauf zwischen Privatpersonen oder zwischen Händlern sieht das Gesetz keine besonderen Schutzregeln vor. Es gilt allgemeines Kaufrecht. Beim Kauf einer Privatperson bei einem Händler hält der Gesetzgeber dagegen sehr bedeutsame Verbraucherschutzregelungen bereit.
Wichtig: Es kommt nicht darauf an, ob sich der Händler als Privatperson ausgibt. Entscheidend ist, ob ein gewerblicher Verkauf vorliegt. Selbst eine „Privatperson“ kann als Unternehmer eingestuft werden, wenn sie in einem Umfang verkauft, der nicht mehr als „üblich“ angesehen werden kann.
Gewährleistung und
Garantie
Gewährleistung und Garantie sind juristisch zwei voneinander völlig unabhängige Schutzregelungen für den Käufer, werden aber häufig miteinander verwechselt.
Gewährleistungsrechte sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechte eines Käufers, für den Fall dass die Ware mangelhaft ausgeliefert worden ist. Garantie ist dagegen ein freiwilliges Haftungsversprechen (in der Regel des Produzenten), dass innerhalb der Garantiezeit für auftretende Mängel gehaftet wird. Der Gesetzgeber selbst sieht keine Garantie vor. Der Umfang der Garantie bestimmt sich deshalb ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt des Garantieversprechens.
Neu- oder
Gebrauchtwagen
Verbraucher-
Schutzrechte
Unzufrieden mit dem Kauf? Sie wollen den Kauf rückgängig machen?
Wenn Sie als Privatperson von einem Unternehmer gekauft haben, gilt europäisches Verbraucherrecht. Und das hält zahlreiche Schutzregelungen für Verbraucher bereit, die Ihre Rechtsposition erheblich verstärken können.
Wichtige Sonderregelungen gelten zum Beispiel in den Bereichen: Widerrufsrechte, Gewährleistungsrechte, AGBs, PKW-Finanzierung, Leasing usw.
Finanzierung, Leasing, Ratenzahlung
Nicht jeder kann oder will den PKW-Kauf aus vorhandenen Geldreservern bezahlen. Das wissen auch die Händler und bieten daher unterschiedliche Möglichkeiten an, die Kaufentscheidung durch Finanzierungsmöglichkeiten zu erleichtern: Leasing, Finanzierung, Ratenzahlung usw.
Für den Käufer bedeutet dies, dass er weiterer Verträge unterzeichnen muss, aus denen weitere Rechte und Pflichten resultieren. Auch für Streitfälle bietet die Finanzierungsvereinbarung sowohl weiteren Zündstoff, als auch weitere Schutzrechte für den Käufer.
Erfahrung die zählt!
WAS SIE VON MIR ERWARTEN DÜRFEN
Fragen und Antworten
No posts found!