Gerichtsprozesse vermeiden

Es gibt oft bessere Alternativen

Alternative Lösungswege suchen!

es geht auch ohne die Gerichte

Prozessvermeidung: Warum?

In vielen Fällen ist es besser, Prozesse zu vermeiden als Prozesse zu führen. Es geht nicht nur um die Kostenfrage. Eine außergerichtliche Einigung ist meist deutlich schneller zu erreichen und bietet darüber hinaus flexiblere Möglichkeiten in der Problemlösung.

Natürlich lässt sich eine Einigung auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens erzielen. Jeder Richter führt zu Beginn der mündlichen Verhandlung eine Güteverhandlung durch und sucht gemeinsam mit den Parteien einen Lösungsweg . Die Unterstützung des Gerichts ist hierbei oft hilfreich. Zu diesem Zeitpunkt sind aber bereits Prozesskosten entstanden, die nun ebenfalls auf die Parteien verteilt werden müssen.

In der Regel empfehle ich meinen Mandanten, den Weg der außergerichtlichen Einigung wenigstens zu versuchen. Es ist für mich aber selbstverständlich, dass diese Einigung nur in Abstimmung mit meinem Mandanten erfolgt und zuvor die Schmerzgrenze für meine Mandanten klar und bindend festgelegt wird. Wenn es mir gelingt, darüber hinaus noch mehr herauszuholen – umso besser!

Prozessvermeidung: Aber wie?

Zum Glück gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, gerichtliche Streitigkeiten durch alternative Konfliktlösungen zu verhindern. Ich bespreche dies mit Ihnen und wir suchen dann gemeinsam den besten Weg. Es gibt mehrere:

Ihre Forderungen durch Überzeugung durchsetzen!

Sie sind nicht darauf angewiesen, sich mit ihrem Gegner zu einigen. Ist Ihr Recht eindeutig und auch durchsetzbar, gibt es keinen Grund spürbar nachzugeben. Ich übernehme für Sie dann die außergerichtliche Vertretung mit der Zielsetzung, durch Überzeugungskraft und kraft meiner Kompetenzen durchzusetzen, dass Ihre Forderungen bereits außergerichtlich akzeptiert werden. Das Schreiben eines Anwalts wirkt oftmals Wunder, zumal wenn dieses mit stichhaltigen Argumenten begründet ist.

Ich kämpfe für Sie und versuche das Beste für sie heraus zu holen.

Gemeinsame Lösungen mit ihrem Gegner entwickeln!

Eine andere Möglichkeit ist es, mit ihrem Gegner einen gemeinsamen Weg zu überlegen, wie der Streit beigelegt werden könnte. Das bietet sich vor allem dann an, wenn die Fronten noch nicht so verhärtet sind und/oder es auch künftig zu wirtschaftlichen oder nachbarschaftlichen Kontakten mit ihrem Gegner kommen wird. Das Ziel ist, eine gemeinsame Lösung der bisherigen Streitigkeiten zu erarbeiten und Wege zu finden, wie künftige Streitigkeiten vermieden werden können.

Auch hier werde ich selbstverständlich sehr darauf achten, dass ihre Interessen gewahrt werden und die Erfolgschancen für ein gerichtliches Verfahren nicht beeinträchtigt werden.

Anerkannte Methoden der Streitbeilegung nutzen!

Sind sowohl Sie als auch ihre Gegner an einer außergerichtlichen Konfliktlösung stark interessiert, bieten sich mehrere Lösungen an. Alle sind darauf ausgerichtet, auf die Inanspruchnahme staatlicher Hilfe zu verzichten und in einem gemeinsamen Lösungsprozess ein Ergebnis zu finden, mit dem alle Beteiligten leben können. Sie und ihre Gegner können versuchen, eine einvernehmliche Lösung in gemeinsamen Gesprächen zu finden(Mediation), nach gemeinsamen Gesprächen eine vernünftige Lösung durch einen Dritten ausarbeiten zu lassen (Streitschlichtung) oder sich von vorneherein der Entscheidung einer von Ihnen ausgewählten Person zu unterwerfen (Schiedsgerichtsverfahren).

Ein kurzer Überblick

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren. Die Parteien sollen mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Die Gespräche der Parteien werden professionell nach feststehenden Grundsätzen der Mediation geleitet (Mehr Informationen: Mediation).

Mediation kann im Vergleich zu staatlichen Gerichtsverfahren Konflikte schneller und günstiger lösen. Sie verhindert, dass sich über das Gerichtsverfahren ein langjähriger Streit entwickelt, der die Fronten verhärtet und vernünftige Lösungen erschwert. In der Mediation lassen sich oft konstruktive und zukunftsorientierte Lösung finden, mit der beide Seiten zufrieden sein können.

 Mediation bietet sich für nahezu alle Lebensbereiche an. Insbesondere dann wenn die Streitparteien auch zukünftig miteinander Kontakt haben werden (Nachbarn, Vertragspartner …) bietet Mediation den Vorteil, dass hier auch positiv auf zukünftiges Verhalten eingewirkt werden kann.

Die Streitschlichtung bewegt sich zwischen Mediation und Schiedsgerichtsverfahren.

Die private Streitschlichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Parteien einen neutralen Dritten damit beauftragen, einen Lösungsvorschlag auszuarbeiten. Es ist den Parteien dann freigestellt, ob sie diesen auch akzeptieren wollen.

Daneben gibt es auch öffentliche, institutionalisierte Schlichtungsmöglichkeiten, die immer öfters von Berufsverbänden angeboten werden. So haben zum Beispiel die Ärzte-, Architekten- und Rechtsanwaltskammern und das Bankenwesen eigene Schlichtungsstellen, die auf Wunsch von Betroffenen Rechtsstreitigkeiten gegen die Mitglieder der Kammer schlichten. Die Inanspruchnahme dieser Schlichtungsmöglichkeit ist für die Betroffenen freiwillig. 

Einzelne Bundesländer sehen darüber hinaus für verschiedene Lebensbereiche zwingend ein Schlichtungsverfahren vor, bevor eine Klage zum Gericht zugelassen wird. In Bayern gilt dies zum Beispiel für Nachbarstreitigkeiten, Ehrverletzungen oder Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes.

(Mehr Informationen: Streitschlichtung).

 

Das entscheidende wäre Merkmal eines Schiedsgerichtsverfahrens ist, dass am Ende der beauftragte Schiedsrichter ein Urteil fällt, welches für alle Beteiligte bindend ist. Vereinfacht ausgedrückt Unterwerfen sich die Beteiligten anstelle der staatlichen Gerichte der Entscheidung einer Privatperson.

Die Teilnahme am Schiedsgerichtsverfahren will daher sehr wohl überlegt sein. Der Vorteil ist die häufig schnellere und den wirtschaftlichen Belangen der Parteien dienlichere Konfliktlösung.

(Mehr Informationen: Schiedsgerichtsverfahren).

Mit dem Moderationsverfahren steht ein weiteres Instrument zur außergerichtlichen Problemlösung bereit. Bei der Lösung von Problemen mit rechtlichem Hintergrund wird von dieser Möglichkeit ihr zurückhaltend Gebrauch gemacht.

Moderation ist ein Verfahren, bei welchem ein neutraler Dritter von den Parteien, mit der Organisation und Leitung eines sachorientierten Gesprächs beauftragt wird.

Auch die Grundsätze der Moderation gehören zum Repertoire eines Richters. Auch mündliche Gerichtsverhandlungen erfordern eine zielorientierte und sachgerechte Strukturierung Diskussion in der mündlichen Verhandlung. 

Die Moderation ist eigentlich keine Konfliktlösungsmethode. Sie ist eine Vorstufe hierzu, weil frühzeitig schon Probleme gelöst und Fragestellungen beantwortet werden sollen, bevor es überhaupt zu Konflikten kommt.

(Mehr Informationen: Moderation als Mittel der Konfliktlösung).

Allen Instrumenten der außergerichtlichen Konfliktlösung ist gemeinsam, dass ein neutraler Dritter den Parteien helfen soll, eine für alle Beteiligte akzeptable Lösung zu finden. 

Soll dieser Dritte lediglich dabei helfen, dass die Parteien eine eigene Lösung entwickeln, liegt eine Mediation vor. Soll der Dritte eine für alle Beteiligten verbindliche Entscheidung des Streits auf Grundlage der geltenden Gesetze (ähnlich einem Richter) treffen, handelt es sich um Schiedsgerichtsverfahren und wenn von Dritten ein eigener, aber unverbindlicher Entscheidungsvorschlag gewünscht wird, um eine Streitschlichtung.

 

Wichtig für die Akzeptanz des Ergebnisses ist, dass für alle Beteiligte übereinstimmende Klarheit herrscht, welche Art der Konfliktlösung gewünscht ist.

 

 

 

Was dürfen Sie von mir erwarten?

Sie dürfen von mir erwarten, dass ich alle Grundsätze Der verschiedenen Varianten der außergerichtlichen Konfliktlösung beherrsche und auch über die Persönlichkeit verfüge, diese Kenntnisse erfolgversprechend in die Verfahren einzubringen. Als Richter habe ich überdurchschnittlich viele Güteverhandlungen erfolgreich abgeschlossen. Selbst wenn die Fronten besonders verhärtet waren, konnte ich durch Geduld und Überzeugungskraft immer wieder Lösungen entwickeln, die von allen Beteiligten akzeptiert werden konnten. Die außergerichtliche Konfliktlösung ist im besonderen Maße abhängig von der persönlichen Eignung des Schlichters. 

Ich führe als neutraler Dritter im Auftrag der Beteiligten Schlichtungsverfahren selbst durch. Ich werde dann mit der als Richter gewohnten Neutralität im Rahmen einer Mediation , Streitschlichtung oder in einem Schiedsgerichtsverfahren eine Lösung entwickeln, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.

Ich begleite Sie aber auch gerne als Ihr persönlicher Interessenvertreter bei solchen Verfahren.