RECHTSANWALT EDWIN REICHERT

Kanzlei für strategische Prozessführung
und Instanzenverfahren

PRIVATINSOLVENZ

(Verbraucherinsolvenzverfahren)

Verabschieden Sie sich von Ihren Schulden, planen Sie einen Neustart ins schuldenfreie Leben!

Die Chance zum Neuanfang

Die Privatinsolvenz

Niemand möchte es und doch kann es für Viele als letzter Notnagel hilfreich wirken. Das Privatinsolvenzverfahren ist in aussichtloser Finanzlage  oft die einzige Chance, zu einem schuldenfreien Neuanfang zu kommen.

Die Privatinsolvenz ist die gerichtliche Schuldenregulierung für Personen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben. Sie dauert zwischen drei und sechs Jahren und wenn sich der Schuldner in dieser Zeit korrekt verhält, werden am Ende alle Schulden gelöscht (Achtung Neuregelungen sind geplant!).

Wer sich dem Insolvenzverfahren stellt, hat zuvor bereits eine große Hemmschwelle überwunden. Es ist kein einfacher Schritt und wird von Vielen verdrängt. Es ist auch ein schwerer Weg, aber der ist machbar und am Ende wird die Schuldenbefreiung stehen. Viele wissen auch nicht, dass mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens  die Gläubiger nicht mehr gegen den Schuldner vorgehen dürfen. Jahrelanger Stress hat damit ein Ende!

 

Lassen Sie sich deshalb möglichst frühzeitig umfassend über die Möglichkeiten und Wirkungen des Insolvenzverfahrens beraten. Schuldnerberatung ist bei vielen Stellen kostenlos und für einfach gelagerte Fälle wird dies auch ausreichend sein. 

Auch ich berate Sie im Erstgespräch kostenlos über Ihre Möglichkeiten. Sie können sich danach entscheiden, ob es für Sie lohnend ist, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder sich an kostenfreie Schuldnerberatungen zu wenden.

Ich berate Sie offen und ehrlich über die besten Möglichkeiten!

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Schuldenfrei! - Auch Sie können das erreichen!

Es braucht seine Zeit, aber am Ende wird die Restschuldbefreiung stehen. Das ist sicher, wenn Sie sich so verhalten, wie Ihnen das vorgegeben wird. Fast alle Gläubigerforderungen sind dann von dieser Befreiung erfasst.

Auf dem Weg dorthin können Sie auf eine kompetente Unterstützung durch mich vertrauen. Ich stehe Ihnen als starker Partner zur Seite. Auch in Insolvenzangelegenheiten können Sie von meiner langjährigen Erfahrung, auch als Richter in Vollstreckungssachen, profitieren. Für mich zählt auch hier ein strategisch wohlüberlegtes Vorgehen:

Schritt 1: Vorbereitung und Entschuldungsverhandlungen

Der Anfang wird mühsam sein. Mit Ihrer Mitwirkung werden wir eine umfassende Erhebung über ihre wirtschaftliche Situation durchführen, um zu einer individuellen Einschätzung ihrer Schuldensituation zu kommen. Am Ende dieses Prozesses wird sich zeigen, welche Maßnahme in Ihrer konkreten Situation die Richtige sind.

Ich zeige Ihnen, wie Sie vorhandenes Vermögen sichern und ein pfändungsgeschütztes Bankkonto eröffnen können und wie sie sich gegenüber Ihren Gläubigern verhalten sollen.

Wenn es sinnvoll erscheint, werde ich mit Ihren Gläubigern verhandeln, um eine Lösung ohne offizielles Insolvenzverfahren zu finden. Das könnte eine schnelle Erledigung ihrer Probleme bedeuten, würde aber in der Regel eine etwas höhere Zahlungsquote voraussetzen, als dies im Insolvenzverfahren zu erwarten wäre.

Schritt 2: Antragstellung

Haben Sie sich endgültig entschieden, Insolvenzantrag zu stellen, reiche ich diesen für Sie beim zuständigen Gericht ein. Wichtig ist, dass dieser Antrag alle formellen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt. Um die Details kümmere ich mich für Sie.

Ich bescheinige Ihnen auch ein erfolgloses Bemühen um eine außergerichtliche Schuldenbereinigung.

Schritt 3: Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Im Durchschnitt  wird ein Gericht ca. 1 Monat nach Antragstellung das Privatinsolvenzverfahren eröffnen.

Für Sie hat das weitreichende Konsequenzen: Sie müssen sich um eine Erwerbstätigkeit zumindest bemühen, die Hälfte einer Erbschaft während eines Insolvenzverfahrens abgeben und jede Wohnsitz- und Arbeitsplatzänderung aufzeigen. 

Segensreich wird für Sie sein, dass die Gläubiger Sie nicht mehr mit ihren Forderungen bedrängen dürfen und Ihnen sogar untersagt ist, direkte Zahlungen an einzelne Gläubiger zu leisten.

Das Insolvenzgericht bestimmt auch einen Insolvenzverwalter, der sich in der Folgezeit um Ihre Gläubiger und die Verwertung eines pfändungsfreien Vermögens kümmert. Der Insolvenzverwalter erstellt am Ende seiner Bemühungen einen Schlussbericht über die aktuelle finanzielle Lage. Danach geht das Verfahren in die sogenannte Wohlverhaltensperiode über.

Schritt 4: Wohlverhaltensperiode

In der Wohlverhaltensperiode werden Sie auch weiterhin vom Insolvenzverwalter begleitet. Dieser nennt sich jetzt aber Treuhänder und der Umgang mit ihm reduziert sich auf einen jährlichen schriftlichen Fragebogen.

Sie können jetzt auch ihr Leben wieder wie vor der Privatinsolvenz gestalten. Sie sind in finanziellen Angelegenheiten wieder fast völlig frei. Sie schulden allerdings monatlich den pfändbaren Betrag ihrer Einkünfte. Jetzt haben Sie aber endlich wieder auch einen Überblick über ihre finanzielle Lage und können sich entsprechend einstellen. Jetzt sehen Sie das Licht am Ende des Tunnels.

Endlich vorbei: Die Restschuldbefreiung

Spätestens nach sechs Jahren haben sie es geschafft!!! Ihnen werden alle jetzt noch vorhandenen Schulden erlassen.

Sie können diese Zeit sogar noch verkürzen: Wenn Sie bereits eine Summe bezahlt haben, die den Verfahrenskosten entspricht, reduziert sich die Wohlverhaltensphase auf fünf Jahre. Wenn Sie darüber hinaus neben den Verfahrenskosten auch noch 35 % der Schulden beglichen haben (zum Beispiel durch Verwandtenleistungen) werden Ihnen die Schulden sogar nach drei Jahren erlassen.

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Es kommt aber noch besser:

Wenn Sie die Möglichkeit haben, über ihre Familie oder wie auch immer noch einen Geldbetrag zur Verteilung an die Gläubiger zu Verfügung zu stellen, kann ich für Sie das sogenannte Insolvenzplanverfahren einleiten. Mit diesem Verfahren können Sie sogar in weniger als zwölf Monaten die Restschuldbefreiung erlangen. 

Wichtig ist hier, dass die Gläubiger einem solchen Plan zustimmen. Die Chancen hierfür sind aber nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sehr hoch – wenn die richtige strategische Vorgehensweise beachtet wird.

Wie das geht, werde ich Ihnen im Rahmen meiner Beratung persönlich erläutern.

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