Kanzlei für strategische Prozessführung
und Instanzenverfahren
UNTERNEHMERINSOLVENZ
UNTERNEHMER INSOLVENZ
Regelinsolvenzverfahren - Eine Chance?
Ende oder Neuanfang????
Was tun bei Zahlungsunfähigkeit?
Das Beste daraus machen!
Verabschieden Sie sich von Ihren Schulden, planen Sie einen Neustart ins schuldenfreie Unternehmen!
Das Regelinsolvenz-
verfahren
Was ist das?
Das Regelinsolvenzverfahren ist das Insolvenzverfahren für Unternehmer und Freiberufler. Natürlich will niemand, dass es soweit kommt. Aber auch hier gilt, ein Schrecken mit Ende ist besser als ein Schrecken ohne Ende.
Für den Betroffenen ist es vielleicht nur ein leichter Trost. Aber es darf nicht vergessen werden, dass das Insolvenzverfahren auch die Möglichkeit bietet, die Zukunft positiv zu gestalten. Um alle Möglichkeiten kennen zu lernen und die Beste auszuwählen, sollten Sie sich eines fachmännischen Rats bedienen
Die positiven Wirkungen eines Insolvenzverfahrens sollten Sie nicht unterschätzen:
- Restschuldbefreiung nach 3-6 Jahren
- Möglichkeit der Fortführung der selbstständigen Tätigkeit/des Betriebs
- Pfändungsschutz: Alle Vollstreckungen werden eingestellt
Ich bespreche mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und wäge mit Ihnen die Vor- und Nachteile auf der Basis Ihrer individuellen Situation ab. Egal für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden, ich stehe Ihnen als kompetenter Ratgeber zur Seite. Und vor allem: ich entwickle mit Ihnen eine strategische Planung, wie wir am Besten vorgehen, um für Sie maximale Ergebnisse zu erzielen.
Sie dürfen von mir auch menschliches Verständnis für ihre Situation erwarten. Insolvenz ist eine Entwicklung, für die die meisten nicht verantwortlich sind. Schuldbewertungen haben in der Sachbearbeitung daher nichts zu suchen. Es geht allein um die technisch-wirtschaftliche Abwicklung ihrer Probleme und Gestaltung ihrer wirtschaftlichen Zukunft.
Ich begleite Sie Auf ihrem Weg zur Schuldenfreiheit.
Schuldenfrei in die Zukunft
Die Beratung eines Unternehmers auf dem Weg in und durch die Insolvenz hat eine Vielzahl von Aspekten zu beachten, die nicht auf einer Homepage verallgemeinert dargestellt werden können.
Die Unternehmerinsolvenz ist ein komplexes Thema und bedarf stets einer individuellen Betrachtung. Deswegen möchte ich nachfolgend auch nur auf einige wichtige Aspekte hinweisen.
Eine ergänzende, persönliche und schnelle Beratung
erhalten Sie von mir nach Kontaktaufnahme.
Antragsvoraussetzungen
Das Regelinsolvenzverfahren für Unternehmer setzt voraus:
- Selbstständige Tätigkeit und Fortführung des Unternehmens während des Insolvenzverfahrens
- Zahlungsunfähigkeit
- Lebensmittelpunkt Deutschland
Ich stelle den Antrag für Sie.
Oder doch Privatinsolvenz?
Privatinsolvenz ist billiger und angenehmer. Sie können auch diesen Weg gehen, wenn sie "ehemaliger Selbstständiger" oder Kleinunternehmer sind.
Ich sage Ihnen, wie Sie das schaffen können!
Gläubigerantrag
Wenn Sie die Forderung des beantragenden Gläubigers nicht bezahlen können, müssen Sie schnell handeln.
Nur wenn sie innerhalb der vom Gericht gesetzten Erklärungsfrist zum Gläubigerantrag ergänzend auch einen eigenen Insolvenzantrag einreichen, erhalten Sie die Restschuldbefreiung.
Ablauf des Verfahrens
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag von Ihnen oder Ihren Gläubigern. Bei einem Antrag muß dieser sorgfältig vorbereitet werden. Mängel können zum Verlust der Restschuldbefreiung führen.
Das Gericht bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter und erlässt einen Eröffnungsbeschluss.
Vorhandenes und nicht pfändungsgeschütztes Vermögen wird verwertet und das Insolvenzverfahren abgeschlossen.
Nach einer anschließenden Wohlverhaltensperiode wird die
Restschuldbefreiung!!!!!!!!
erteilt.
Habe ich noch Alternativen?
Natürlich haben Sie Alternativen und diese werde ich mit Ihnen auch eingehend besprechen:
Schuldnervergleich, Insolvenzplan, Auffanggesellschaft oder fortlaufender Geschäftsbetrieb, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren
Selbständigkeit fortführen?
Wenn ihr Unternehmung ohne die Schulden profitabel ist und sowohl sich selbst als auch Ihren Lebensunterhalt trägt, können Sie das.
Eine andere Lösung ist die Auffanggesellschaft.
Verfahrensdauer
Die Regelinsolvenz dauert maximal 6 Jahre. Eine Verkürzung auf 5 Jahre ist möglich, wenn bis dahin die Verfahrenskosten beglichen sind. Werden zusätzlich 35 % der Schulden bezahlt verkürzt sich die Laufzeit auf 3 Jahre und mithilfe eines Insolvenzplans lässt sich sogar eine Verkürzung auf 1 Jahr erreichen.
Pfändungschutz
Gläubiger dürfen aber Eröffnung nicht mehr gegen Sie vollstrecken. Mit gezielten Maßnahmen sichern Sie sich Liquidität:
Bankkonto wechseln, Zahlungen einstellen, Pfändungsfreie Rücklagen bilden
Fragen und Antworten
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